Einseitige Änderung

Begonnen von Leandra, Gestern um 19:25

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Leandra

Hallo, alles Neuland für mich. Bitte etwas Rücksicht. Danke :)
Ich arbeite seit drei Jahren auf 50%. Jetzt wurde mir auf ein Mal ein Änderungsvertrag ins Fach gelegt. Darin steht, dass sie mich vom 1.10-31.12 auf 40% runterstufen wollen, da ich zu viele Minusstunden habe. Ich arbeite bei einem Campingpark der von der Kommune ist. Die Öffnungszeiten beherrschen praktisch unsere Arbeitszeit. Ich habe meine Arbeitskraft immer zur Verfügung gestellt. Die Minusstunden gehen also nicht auf mein Konto. Auch würde mir bereits der Lohn gekürzt und die Soll Stunden im Arbeitszeitenkonto von 3:54 auf 3:07 reduziert. Das kann doch so nicht rechtens sein oder? Gibt es sowas im Öffentlichen Dienst? Ich habe weder mündlich zugestimmt noch die Änderung unterschrieben. Lieben Dank und liebe Grüße

Petar T.

Einseitig möglich wäre das nur per Änderungskündigung.
Da dir jedoch ein Änderungsvertrag vorgelegt wurde, hängt die Wirksamkeit von deiner Unterschrift ab.

Ich persönlich würde den Arbeitgeber umgehend schriftlich unter Verweis auf die bestehende arbeitsvertragliche Regelung zur Zahlung des vollen Gehalts bzw. Nachzahlung des Differenzbetrags auffordern und meine Ansprüche diesbezüglich geltend machen.