[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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unnamed

Zitat von: BPist in 05.11.2026 05:43Als Beamtin bei einem Landkreis erhältst du doch deine Besoldung aus der Kommune. Hier geht es um die Besoldung Thüringen. :-)

Das Gesetz zählt sowohl für Thüringens Landesbeamten sowie auch für alle Kommunalbeamten, die in Thüringen tätig sind.

Dass kommunalbeamte noch keine Tarifanpassung bekommen haben, liegt lediglich daran, dass sie aus einem anderen Topf das Geld schöpfen und die Anweisung des Geldes daher auch anders erfolgt. Korrigiert mich gerne, soweit aber mein Kenntnisstand

Zauberberg


Tassimo

Für die Kommunalbeamten gilt zwar auch das Landesgesetz zur Besoldung, die Auszahlung der Besoldung wird aber durch die eigene Kommune vorgenommen, weil hier der Dienstherr die Kommune ist. Die Landesfinanzdirektion zahlt hier also nicht für die betroffene Kollegin beim Landkreis. Demnach kann es sein, dass die Kollegin leider noch auf die Anpassung warten muss, bis das Gesetz tatsächlich beschlossen ist.

Tommiw123

Zitat von: unnamed in 05.11.2026 05:03Und die Jahressonderzahlung nun fest mit dem Dezembergehalt?

Das war deren Plan, wenn das Gesetz nächste Woche beschlossen wird.

Sifo-Dyas

Was ich nicht ganz verstehe: Ist mit der nachträglichen Auszahlung für 2026 auch die amtsangemessene Alimentation für 2026 gegeben? Insbesondere da diese ja auch erst ab April gegriffen hat.  ??? 

unnamed

Zitat von: Sifo-Dyas in 05.11.2026 07:43Was ich nicht ganz verstehe: Ist mit der nachträglichen Auszahlung für 2026 auch die amtsangemessene Alimentation für 2026 gegeben? Insbesondere da diese ja auch erst ab April gegriffen hat.  ??? 

Rückwirkend ab April hat nur die Tarifanpassung gegriffen.

Die amtsangemessene Allimentation sieht der Dienstherr damit als bestätigt, durch die Jahressonderzahlung. Diese gilt ja für das gesamte Arbeitsjahr 2026

JungeBeamtin

Zitat von: Tommiw123 in 04.11.2026 21:56Ich hatte heute irgendwo gelesen, dass die Nachzahlung für 2025 im März 2027 und die Klagenden Beamten Nachzahlung im Sommer ( Juni/Juli) erst kommen sollen.
Fragt mich aber nicht wo. Es ist einfach zu viel Input mit dem Mist. :-D

Was ist denn das schon wieder für ein Firlefanz?  :o

Ich dachte, die Bezügestelle bereitet sich schon seit Sommer auf die Auszahlung zum Ende des Jahres vor. Wofür dann jetzt die Sondersitzungen, wenn die Nachzahlungen erst in 2027 kommen? Oder versteh ich vielleicht irgendwas falsch?

Tommiw123

Die Sondersitzungen waren zur Beratung der neuen Änderungsanträge von Linken und AFD notwendig geworden.
Für die Nachzahlungen 2025 und klagende Beamte, müsse erst die Software angepasst und getestet werden vor Auszahlung und das dauert eben alles in Thüringen.
Die wollen es ja auch Richtig und Ordentlich machen......

Zum Glück arbeitet ja nun die Beihilfe mal etwas schneller. ;-)

Thüringer Allgemeine 23.10.2026:
Nachzahlungen an Thüringer Beamte könnten erst 2027 kommen
Im internen Papier des Finanzministeriums heißt es zudem: ,,Eine Nachzahlung an alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger für die Jahre 2021 und 2024 könnte nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Finanzen frühestens im Juli 2027 erfolgen." Grund seien unter anderem Softwareanpassungen, die programmiert und getestet werden müssen.

JungeBeamtin

Hmmm, dann hab ich da wohl was missverstanden. Ich hatte es so im Kopf, dass die Nachzahlungen bereits seit Monaten für Dezember angekündigt waren und auch das Geld für eine Auszahlung in 2026 ,,bereitstand". Und nachdem aufgrund des BSW der ursprüngliche Beschlussplan nicht eingehalten werden konnte und weil es in der letzten HFA-Sitzung dann noch die Änderungsanträge gab, wurden die Sondersitzungen veranschlagt, um das Gesetz noch rechtzeitig durchzubekommen und die zur Verfügung stehenden Gelder dieses Jahr noch auszuzahlen. Die Berichte Ende Oktober bezogen sich doch meines Erachtens nur auf die Nachzahlungen für 2021-2024 an alle Beamte, die mal kurz im Raum stand. Ich bin irritiert, dass die Nachzahlung für 2025 bzw. für die klagenden Beamten nun auch erst im Frühling/Sommer 2027 erfolgen soll. Hätte es dann nicht gereicht, die Änderungsanträge in der nächsten regulären Sitzung zu behandeln? Verwirrendes Hin und Her. :-\

Pfälzer Bub

Zitat von: BPist in 05.11.2026 05:43Als Beamtin bei einem Landkreis erhältst du doch deine Besoldung aus der Kommune. Hier geht es um die Besoldung Thüringen. :-)
Krass,  mit wie wenig Ahnung sich Leute hier äußern.

unknown0815

Zitat von: ausJENA in 04.11.2026 15:33Bestehende Klagen sollten aus meiner Sicht angesichts der noch völlig offenen Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der (meines Erachtens in der in Thüringen umgesetzten Form unzulässigen) Berücksichtigung des Partnereinkommens ohnehin für 2025 und 2026 erweitert werden.

Wer die Berechnung im bisherigen Entwurf oder vielmehr dem letztendlich beschlossenen Gesetz (viele leere Spalten für die Jahre 2008-2024 angesichts des weiterhin zu beachtenden Abstandsgebotes) für nicht hinreichend hält, sollte ebenso verfahren.

Ähnlich hat sich Herr Schönborn auch heute geäußert. Die Auszahlung der JSZ von 4,8% für 2026 soll noch mit den Dezemberbezügen erfolgen. Die Nachzahlung der im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehenen 3% aufs Grundgehalt + allgm. Zulagen aus 2025 soll im März 2027 ausgezahlt werden, die individuellen Nachzahlungen aufgrund von Klagen sogar erst im Sommer 2027. Alles natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags im Sonderplenum am 11.11.2026 (Karnevalsgruß der Wahl einsetzen...).

Gibt es eigentlich eine Quelle zur Aussage von Herrn Schönborn?

Heisenberg80

Moin liebe Mitstreiter. Ich oute mich mal als einer der Kläger gegen den Freistaat. Gibt es noch weitere Kläger hier? Würdet Ihr mit Verabschiedung des Anpassungsgesetzes die Klage fallen lassen oder die Ansprüche im Klageweg trotzdem weiter verfolgen (mal abgesehen von Zinsen und Gerichtskosten)? Seid Ihr bereits anwaltlich vertreten? Bislang hat sich der Freistaat ja noch gar nicht positioniert, welche Anträge beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Denkt der Dienstherr wirklich, die Klagen sind dann automatisch mit dem neuen Gesetz  beendet?
Vielleicht liest hier ja auch eine Kanzlei mit und möchte in meinem Fall das Mandat übernehmen  ;)

Malkav

Zitat von: Heisenberg80 in Gestern um 08:58Denkt der Dienstherr wirklich, die Klagen sind dann automatisch mit dem neuen Gesetz  beendet?

Nö tut er nicht, da die handelnden Mitarbeiter:innen juridtisch durchaus versiert sind.

Zitat von: Verwaltungsgericht Koblenz unterurl="https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht%5DZwei"]https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht]Zwei[/url] Verfahren von Landesbeamten der Besoldungsgruppen A4 und A6 wurden Ende Mai 2024 im Wege eines Vergleichs zwischen den Beteiligten unstreitig beendet.

Man kann ja mal versuchen analog zum Handeln in RLP sich seine Klage "abkaufen zu lassen". Keine Ahnung, was damals vereinbart wurde und wie man das mit dem Besserstellungsverbot gem. § 2 Abs. 2 LBesG hinbekommen hat, aber trotzdem sehr spannend.

Ich glaube bis heute, dass das VG Koblenz über dieses Vorgehen der Landesregierung maximal erzürnt war, denn warum sollte man sonst in einer PM über geschlossene Vergleiche informieren?

ausJENA

Zitat von: unknown0815 in 05.11.2026 18:56Gibt es eigentlich eine Quelle zur Aussage von Herrn Schönborn?

Bisher nicht schriftlich, soweit ich weiß, nur als mdl. Aussage auf einer Personalversammlung.

Harry Hirsch

Wie wird die Auszahlung der Jahressonderzahlung und der rückwirkenden Besoldungserhöhung bereits mit den Dezemberbezügen in anderen Kommunen gehandhabt? Hier wird erklärt es ist nicht möglich etwas auszuzahlen, solange das Lohnabrechnungsprogramm nicht umgestellt wurde. Es würden die Lohnarten fehlen. Das bedeutet also erst muss man Monate warten bis der Gesetzgeber aus der Hüfte kommt und dann nochmal warten bis die Software auf dem neuen Stand ist?

Vielleicht ist eine Kommune ja schlauer als bei uns und könnte Tipps geben, wie trotzdem schon vorher etwas ausgezahlt werden kann.