amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Olaf89

Warum stehen diese Informationen nicht auf der Seite des LBV NRW?

Rheini


PushPull

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:18Na dann bin ich gespannt ob danach für alle die WS für die KJ eingelegt haben, ablehnende Bescheide erstellt werden.

Wahrscheinlich schon. Die füge ich dann der Klage für 2022 einfach hinzu.

Interessant wird die Formulierung des Widerspruchs, da nun ja feststeht, dass dieser für 2026 auf Basis von Gesetzesänderungen erfolgen muss, die evtl. nicht 2026 oder erst sehr spät im Dezember verabschiedet werden.

Robertbob

Was mich in diesem Zusammenhang irritiert ist der:
"kinderbezogene Familienzuschlag in Mietstufe 1".
In Mietstufe 1 gibt es keine Kinder, da zählt doch nur der Ehepartner.
Was wollen mir diese Worte sagen?

blub1984w

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:04Was mich in diesem Zusammenhang irritiert ist der:
"kinderbezogene Familienzuschlag in Mietstufe 1".
In Mietstufe 1 gibt es keine Kinder, da zählt doch nur der Ehepartner.
Was wollen mir diese Worte sagen?


Die Mietenstufe 1 gibt es durchaus. Bzw gab es.

Rheini

Was passiert eigentlich wenn jetzt kinderreiche Famillien für einen Monat von einer Gemeinde mit Mietenstufe 1 nach Köln ziehen?

So als "Dezember Event"?

Robertbob

Zitat von: blub1984w in Gestern um 19:07Die Mietenstufe 1 gibt es durchaus. Bzw gab es.
Das schon, aber was soll da der Begriff "kinderbezogener Familienzuschlag". Ab Stufe 2 spielen Kind/ Kinder eine Rolle.

OnkelConny

Zitat von: Robertbob in Heute um 07:37Das schon, aber was soll da der Begriff "kinderbezogener Familienzuschlag". Ab Stufe 2 spielen Kind/ Kinder eine Rolle.
Richtig, das bezieht sich auf die Familienzuschläge 2ff. Der Familienzuschlag 1 (Verheiratet) ist damit nicht gemeint.

OnkelConny

Zitat von: Rheini in Heute um 06:58Was passiert eigentlich wenn jetzt kinderreiche Famillien für einen Monat von einer Gemeinde mit Mietenstufe 1 nach Köln ziehen?

So als "Dezember Event"?
Würde theoretisch wegen der Stichtagsregelung 31.12.2026 funktionieren, faktisch aber ein ökonomisches Desaster bei den Mietpreisen sein. In Köln oder Düsseldorf mit Kindern wohnen zu wollen, ist auch mit den Wohnortzuschlägen (Mitetenstufen) alles andere als ein Leben in Saus und Braus.

Rheini

Zitat von: OnkelConny in Heute um 08:01Würde theoretisch wegen der Stichtagsregelung 31.12.2026 funktionieren, faktisch aber ein ökonomisches Desaster bei den Mietpreisen sein. In Köln oder Düsseldorf mit Kindern wohnen zu wollen, ist auch mit den Wohnortzuschlägen (Mitetenstufen) alles andere als ein Leben in Saus und Braus.

Und wenn man am 01.01.2027 das Landleben vermisst und zurück in die aus Sentimentalität noch nicht gekündigte alte Wohnung zieht?

OnkelConny

Zitat von: Rheini in Heute um 08:05Und wenn man am 01.01.2027 das Landleben vermisst und zurück in die aus Sentimentalität noch nicht gekündigte alte Wohnung zieht?
Dann bekommt man solange eine Ausgleichszahlung für den besitzstandswahrenden Status zum 31.12.2026 wie man in Köln rechtmäßig gemeldet ist. Wenn du dann wieder auf dem Land wohnst und gemeldet bist, gelten die neuen Regelungen. Meinem Dafürhalten nach kannst du nur durch die Freikaufpauschale für Kind 3ff. Etwas gewinnen.

Rheini

Sicher das die Ausgleichszulage ab (erneutem) Umzug wegfällt?

Max_Muster

Zitat von: Rheini in Heute um 06:58Was passiert eigentlich wenn jetzt kinderreiche Famillien für einen Monat von einer Gemeinde mit Mietenstufe 1 nach Köln ziehen?

So als "Dezember Event"?
Probier es doch einfach mal. Wir sind als Familie vor 10 Jahren aus Köln weggezogen, weil die Mieten nicht mehr bezahlbar waren.
Dadurch konnten wir es uns leisten ein Haus im Umland zu kaufen. Noch heute zahlen wir weniger als wir vor 10 Jahren Miete gezahlt haben und seitdem sind die Mietpreise in Köln massiv angestiegen.
Wie du mit Familie mit dem Abschmelzbetrag eine Mietwohnung in dem kommenden Jahren in Köln oder Düsseldorf bezahlen willst ist mir ein Rätsel.  Das geht nur mit massivem Wohlstandsverlust.

Rheini

Sinn macht es ja nur wenn man wieder zurück zieht, die Ausgleichzulage Stand 31.12.2026 behält und pro Jahr mit 10% abschmilzt. Als Kosten hat man einen Monat Miete in Köln plus Ab- und Anmeldung.

OnkelConny

Zitat von: Rheini in Heute um 08:35Sicher das die Ausgleichszulage ab (erneutem) Umzug wegfällt?
Gegenfrage: warum sollte die Ausgleichszahlung weiter gezahlt werden, wenn sich die Voraussetzungen ändern. Der Stichtag 31.12.2026 berechtigt nur für die Anwendung der Auszahlung. Wenn sich die Voraussetzungen später ändern, wird neu bewertet. Ich bekomme die Ausgleichszahlung auch nicht weiter gezahlt, wenn ein Kind aus dem Kindergeldbezug entfällt.