Nachdem offensichtlich die Polizeizulage (§49 SächsBesG) hierzulande wieder ruhegehaltsfähig wird (
siehe Meldung) frage ich mich, ob das auch für die inzwischen gleich hohe (150 €) "Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenhäusern, Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen" (§51 SächsBesG) gilt? Weiß da jemand mehr dazu?