Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem die Leistungsbeurteilung ausgestellt werden muss, falls man sich weiter im ÖD beworben hat und sonst nicht in das Verfahren zugelassen werden würde? Ich habe eine vor ca. 2.5 Monaten beantragt, diese wurde bis heute nicht ausgehändigt und das mit 1000 Ausreden in die Länge gezogen. Es sind schon 3 Verfahren, wo mir aufgrund der fehlenden Leistungsbeurteilung abgesagt wurde(schriftlich) und jetzt habe ich wieder 3 Anschreiben bekommen, dass ich eine beifügen soll. Meine Befürchtung, es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal). Trotzdem brauche ich die Beurteilung, sonst kann man sich ja nicht weiter bewerben. Also irgendwie eine gesetzliche Grundlage bzw. Frist, die man setzen kann oder man muss eben "Jahre" darauf warten und kann nichts machen? Vielen Dank!