Was nun externer Dienstleister sagt mag das eine sein, welche Rechtsmeinung sich der AG zur Eingruppierung bildet eine andere.
Lt. SV klingt es beinah so, als ob dir ab Juni 2019 andere - höherwertigere - Tätigkeiten übertragen werden sollen.
Übrigens ist deine Geltendmachung aus meiner Sicht zu Recht abzulehnen, da du gar nicht dargelegt hast, aus welchen auszuübenden Tätigkeiten du eine höhere Eingruppierung ableitest. Es genügt nicht zu behaupten, dass "[d]eine Tätigkeit Merkmale auf[weist], welche einer höheren Entgeltgruppe im TV-L angehören."