Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen.
Erstmal zu meinen Eckdaten:
Ich bin seit dem 01.10.2015 als technischer Angestellter bei einer Kommune angestellt.
Als Abschluss haben ich den staatl. gepr. Bautechniker und mache die Arbeit des Baukontrolleurs im Sonderbau.
Ich wurde in die E9b übergeleitet.
Nach einer Zeit stelle ich fest, dass die anderen Baukontrolleure in den Bezirken ganz andere Arbeit machten als ich und stellte ich einen Antrag auf Höhergruppierung.
Den Antrag stellte ich am 01.11.2017.
Nach 21 Monaten, etlichen Gesprächen und mehrfachen Begutachtungen habe ich nun endlich das Ergebnis.
Meine Stelle wird mit E10 bewertet
Nun meine Frage:
Ich habe in meiner Abrechnung gesehen, dass ich rückwirkend zum 01.11.2017 die Vergütung bekommen habe und meine Erfahrungsstufe von 3 zu 2 geändert wurde.
Ist das so korrekt?
Ich bin am 01.10.2018 in die Erfahrungsstufe 3 gekommen und werde jetzt zurückgestuft
Steht mir die Vergütung nicht seit dem 01.10.2015 zu, da ich von da an die selben Aufgaben erledige und sich in meinem Bereich nichts geändert hat?
Die Stelle gab es vorher noch nicht und deswegen habe ich mich so bemüht die Stellenbeschreibung zu ändern.
Ich habe mich zwar intensiv mit dem Thema beschäftigt, stehe aber gerade total auf dem Schlauch.
Ich hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt und bin für jede Antwort sehr dankbar.