Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten

Begonnen von Ferdinand0, 15.12.2019 09:37

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Ferdinand0

Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:01
Mir erschließt sich nicht, wo das Problem sein sollte. Hobbys sind nun mal nicht dazu geeignet, Berufserfahrung zu vermitteln. Der Modellbahner sammelt auch keine Berufserfahrung als Fahrdienstleiter.

So langsam verstehe ich, warum du -800 Karma hast...

Spid

Weil ich ausspreche, was ist, obwohl die Gefühlchen anderer dann ganz doll "aua" machen?

Ferdinand0

Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:33
Weil ich ausspreche, was ist, obwohl die Gefühlchen anderer dann ganz doll "aua" machen?
Weil du das ganze Anliegen hier mit deinem "Hobby-Vergleich" ins lächerliche ziehst. Niemand fragt hier ob seine Kindergartenzeit nicht als Berufserfahrung im Einzelhandel bei Toys'R'Us anerkannt werden kann. Anscheinend verfügst du hier mit sehr viel Wissen zu dieser Thematik. Ich schätze das und danke dir auch für deine bisherige Hilfe. Das von "oben herab" kann man dabei aber dann auch eifnach mal weg lassen.

Spid

Wenn jemand etwas nicht berufmäßig betreibt, aber damit seine Freizeit ausfüllt und dies mit einem gewissen Eifer betreibt, ist es ein Hobby. Da kannst Du auch ganz doll mit dem Füßchen aufstampfen, es bleibt so. Es gibt Erwerbsarbeit und es gibt Hobbys. In dem einen sammelt man Berufserfahrung, in dem anderen verbringt manseine Freizeit.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:41Es gibt Erwerbsarbeit und es gibt Hobbys.
Ochh so Schwarz Weiß ist dein Welt, bei mir gibt es mehr als Erwerbsarbeit und Hobbies
Und Forschungsstipendien sind beides nicht.

Spid

Klar sind sie das. Genau wie das ganze Ehrenamtsgedöns: Hobbys. Ansonsten würden sie bezahlt.

Organisator

Zitat von: Ferdinand0 in 17.12.2019 08:37
Weil du das ganze Anliegen hier mit deinem "Hobby-Vergleich" ins lächerliche ziehst.

Dummerweise sind es die Tarifvertragsparteien, die mit dem Begriff "Berufserfahrung" eine klare Definition gesetzt haben. Dass ein Promotions-Stipendium einerseits Erfahrung im Berufsumfeld (im sprachlichen Sinne) bringt und andererseits auch kein Freizeitvergnügen ist , ist klar.
Die Reduktion auf "Hobby" mach aber auf schmerzhafte Weise plakativ, was im Tarifvertrag geregelt ist.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:49
Klar sind sie das. Genau wie das ganze Ehrenamtsgedöns: Hobbys. Ansonsten würden sie bezahlt.
Da a) Stipendien bezahlt werden und b) die Tätigkeiten keine Freizeit darstellen, sondern man dort auch Verpflichtungen eingeht, kann es ja kein Hobby sein.
Andererseit: Hobbies dienen dem Ausgleich der täglichen Arbeit (wo ist definiert, das es dem Ausgleich der täglichen bezahlten Arbeit dient).
Ach ja, dann ist ja auch das Studium ein reines Hobby und andere Ausbildungen ebenfalls.

Tröstlich ist, dass so ein Vollzeit DFB Präsident, sofern er sich im öD anstellen lässt, ja auch in der Stufe 1 anfangen müsste, da er ja keine einschlägige Berufserfahrung hat.

Aber lassen wir das.....

Spid

Stipendien werden nicht bezahlt, Stipendien sind die Zahlung. Freizeit ist die Zeit außerhalb der Arbeitszeit. Mithin stellen sie sehr wohl Freizeit dar und es handelt sich nicht um eine entgeltliche Tätigkeit. Und klar ist ein Studium Hobby - es sei denn, man würde für diese Tätigkeit bezahlt.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 17.12.2019 14:08
Freizeit ist die Zeit außerhalb der Arbeitszeit.
Ist wo so definiert?
Der Duden sagt:
Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat;
für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit

Da ein Studium ja keine frei verfügbare Zeit ist ist es also auch keine Freizeit.
Da man durchaus auch außerhalb der Arbeitszeit besonderen Verpflichtungen haben kann, ist nicht jede Zeit außerhalb der Arbeitszeit Freizeit.

Damit ist deine es gibt nur Hobby oder entgeltliche Arbeitszeit Definition zumindest für mich nicht schlüssig.

Spid

Tja, und sowohl das Gabler Wirtschaftslexikon als auch - und relevanter für Arbeitsrechtsangelegenheiten - das BAG sehen das anders. Letzteres verwendet Freizeit stets als die Zeit, die keine Arbeitszeit ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 oder Urteil v. 27.07.2016 - 7 AZR 255/14.

Wastelandwarrior

Alles alte, weiße Männer beim BAG - ohne familiäre oder haushälterische Pflichten.  ;D Freizeit, pah !  :D :D

Spid

Und ich habe Anke Berger und Edith Gräfl immer für Frauen gehalten...

WasDennNun

Zitat von: Spid in 17.12.2019 14:28
Tja, und sowohl das Gabler Wirtschaftslexikon als auch
Auch dort wird die Freizeit als frei verfügbare Zeit definiert ("Zeit außerhalb der Arbeitszeit, über deren Nutzung der Einzelne selbst (frei) entscheiden kann") und den Begriff Hobby kann ich dort nicht finden und damit existiert er nicht? Somit ist weiterhin die Definition des Duden für die Lebenswirklichkeit und der Begriffsverwendungen in meinen Augen relevanter und ein Studium ist damit nicht automatisch ein Hobby.
Zitat- und relevanter für Arbeitsrechtsangelegenheiten - das BAG sehen das anders. Letzteres verwendet Freizeit stets als die Zeit, die keine Arbeitszeit ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 oder Urteil v. 27.07.2016 - 7 AZR 255/14.
Auch hier finde ich keine Bestätigung deiner Aussage, dass die gesamte Zeit außerhalb der Arbeitszeit Freizeit ist und für Hobbies zur Verfügung stehen.


Spid

Den Begriff Hobby habe ich auch Deiner Definition nicht entnehmen können - warum auch, er ist ja unbeachtlich. Netter Versuch. Das BAG teilt die Zeit in Arbeitszeit und Freizeit. Es gibt nichts daneben. Warum auch? Es wäre arbeitsrechtlich unbeachtlich.