Beschäftigungsverbot für Partner von Schwangeren

Begonnen von schumi, 15.10.2020 00:53

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schumi

Hallo,

angenommen, eine Schwangere bekommt wegen ihres Jobs in einem Einwohnermeldeamt ein Beschäftigungsverbot wegen Corona.

Hat ein Partner einer Schwangeren, der im selben Bereich arbeitet, auch einen Anspruch auf Beschäftigungsverbot?

Herzlichen Dank.

Gruß

Wdd3


Kaiser80


gerzeb

Selbstverständlich.
Und jeweils die beste Freundin und bester Freund auch. Mutter, Vater, Bruder und Schwester natürlich auch, man sieht sich im Normalfall ja regelmäßig. Wenn es die betroffenen Personen begründen können, bekommen alle möglichen Kontaktpersonen ein Beschäftigungsverbot

Kaiser80


ike

Ich auch, wenn ich diesen Thread gelesen habe?

Wdd3


Kaiser80

Zitat von: schumi in 15.10.2020 00:53

Hat ein Partner einer Schwangeren, der im selben Bereich arbeitet, auch einen Anspruch auf Beschäftigungsverbot?


Es ist interessant, bei wem gibt's solche Möglichkeit.

Wdd3


Kaiser80


was_guckst_du

...der meinte bestimmt "Begattungsverbot"... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

schießmuskel

Ich finde die Frage gar nicht sooo abwegig, da Schwangere zur Corona-Risikogruppe gehören. Und mit wem hat die Schwangere täglich Kontakt? Genau, mit dem Briefzusteller! xD Es geht natürlich nur um Menschen, die in Corona-Zeiten regelmäßig Kontakt mit der Schwangeren haben. Meine schwangere Schwester hat fast keinen Kontakt zzt., außer er muss sein (Frauenärztin ...), aber eben mit ihrem Mann täglich, der wiederum täglich mit Dutzenden Kunden Kontakt hat. Da kam genau diese Frage, IMHO berechtigt, auch auf. Der Chef meines Schwagers ist kurz davor, ihm ein arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot zu erteilen.

Badener

Der AG deines Schwagers scheint zu viel Geld zu haben...

RsQ

Wo will man da die Grenze ziehen? Wenn man alle Kontaktpersonen von potentiell gefährdeten Personen "sicherheitshalber" von ihrer Arbeitspflicht entbindet - wer soll diese Ressourcen übernehmen?

Und: Wie will man dann eine Argumentation bzgl. anderer ansteckender/Infektionskrankheiten führen? Nimmt man dann künftig in der Grippe-/Influenza-Saison oder in Phase von viralen Infektionen ganze Bevölkerungskreise sicherheitshalber aus dem Rennen? So wünschbar das aus Gesundheits-Sicht sein mag - das ist doch faktisch nicht vorstellbar.

Bastel

Seit wann gehören den Schwangere zur Risikogruppe?