Hallo,
ich arbeite seit einigen Monaten auf einer E13-Stelle (Referent) bei einer Bundesbehörde. Dem hD entsprechende berufliche Vorerfahrung liegt nicht vor. Dementsprechend ist eine Verbeamtung nach insgesamt 2,5 Jahren nach Erlangung der Laufbahnbefähigung geplant. Daran würde sich eine dreijährige beamtenrechtliche Probezeit anschließen.
Das Ganze ist finanziell noch nicht durchgerechnet, aber mir gingen folgende Gedanken durch den Kopf:
Ist es möglich, als Referent auf einer hD-Stelle im gD verbeamtet zu werden?
Die Laufbahnbefähigung für den gD liegt bereits vor.
Das hätte möglicherweise einige Vorteile. Die Probezeit würde direkt beginnen. Gleichzeitig sollten die weiteren Zeiten auf der Stelle auch für die Laufbahnbefähigung des hD und die Stufen zählen. Eine Kombination, die eigentlich zu schön klingt, um wahr zu sein, aber § 29 Abs. 2 Nr. 2 BLV spricht beim Ausschluss der doppelten Anrechnung von Zeiten "deren Ausübung Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn ist" und nicht "zu (irgend)einer Laufbahn". In dieser Konstellation bezieht sich meines Erachtens "zur Laufbahn" auf die Laufbahnbefähigung des gD. Um es auf die Spitze zu treiben: Könnte man auch weitere vorhandene, nicht bereits angerechnete gD-äquivalente Zeiten auf die Probezeit anrechnen und diese noch weiter kürzen, sodass die Probezeit vor Erreichen der Laufbahnbefähigung des hD enden würde?
Man könnte dann nach maximal 2,5 Jahren aus dem gD in den hD aufsteigen und Regierungsrat werden. Da ändert sich nichts gegenüber dem Standardmodell. Die Probezeit wäre allerdings bereits beendet oder liefe nur noch einige Monate.
Bonusfrage: Können Zeiten im hD für die Laufbahnbefähigung des gD angerechnet werden bzw. Inkludiert die Laufbahnbefähigung des hD automatisch die des gD?