...und woher soll ich als medizinischer/psychologischer Laie wissen, ob es sich bei einer "persönlichen Befindlichkeit" tatsächlich um eine therapiebedürftige psychische Erkrankung handelt?
Der TE schilderte in seinem Post wie auch im Betreff den Begriff "Psychotherapie". Somit eine Maßnahme, die eine psychische Krankheit positiv beeinflussen soll. Und er fragte nach der Auswirkung auf die Beamtenlaufbahn.
Von daher musst du als Laie nicht wissen, was laut Sachverhalt schon gegeben ist.
Der TE hat hinsichtlich seines Gesundheitszustandes lediglich eine (mutmaßlich fachunkundige)
Meinung geäußert. Als gegeben kann man eine Erkrankung meiner Meinung nach erst dann ansehen, wenn es entweder eine Diagnose durch einen Fachmann gab oder die Symptome selbst für den Laien offensichtlich sind (Da, wo sonst immer was Gelbes rauskommt, kommt seit acht Wochen was Rotes...).
Am Ende geht es doch um Möglichkeit, sich bei einem nicht näher spezifizierten Problem Hilfe zu holen, die man später bei der Frage nach
Krankheiten verschweigen kann, ohne sich dabei in die Nesseln zu setzen. Ich weiß nicht, was alles schiefgehen muss, damit der Dienstherr oder die PKV irgendwann mal Kenntnis von einer verschwiegenen, privat bezahlten Psychotherapie erlangt, aber angesichts der immensen Folgen würde ich persönlich
diesen Weg nicht guten Gewissens empfehlen. Da der TE selbst die Möglichkeit in Betracht zieht, die Sache aufzuschieben, scheint mir der Versuch, das Problem zunächst auf einer "nicht medizinischen Ebene" anzugehen, eine denkbare Option zu sein. Ob sie sinnvoll ist, muss der TE wohl selbst entscheiden.