Hier gibt es keine weitere Regelung, dass irgendwie Arbeitszeit fürs Impfen angerechnet wird. Früher war dies bei Arztbesuch möglich, wenn dieser in der Kernarbeitszeit sein musste. Inzwischen gibt es keine Kernarbeitszeit mehr und Arbeitszeit ist so stark flexibilsiert, dass es fast nicht mehr möglich ist, Arztbesuch auf Arbeitszeit anzurechnen.
Und nur weil Impfen im Amt durch Betriebsarzt Arbeitszeit ist, rechtfertigt das nicht, dass Impfen außerhalb auch zur Arbeitszeit zählt.