Hallo zusammen,
mich beschäftigt aktuell eine Frage. Ich habe nun meinen Master abgeschlossen (Master of Business Administration) und arbeite in einer Kreisverwaltungsbehörde in der IT im Angestelltenverhältnis. Viele Quellen deuten darauf hin, dass wenn man den Master hat auch für die QE4 berechtigt ist. Ich vermute mal, dass das letzte Wort hier immer die jeweilige Behörde/Arbeitgeber hat oder?
Meine Frage wäre nämlich, ob ich mit meiner aktuellen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber nun den Wechsel von der Entgeltgruppe E auf Besoldungsgruppe A anstreben kann?
Viele Grüße