Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

Begonnen von XTinaG, 15.02.2022 10:03

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Floki

Zitat von: Schokobon in 22.02.2022 12:42
Kleiner Schwank dazu:
Im Supermarkt wurde von einer Kundin ein Absonderling entdeckt. Die Kundin meldet das der Filialleitung. Die Filialleitung ruft die Polizei. Die Polzei kommt und es wird im Laden ausgerufen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, dass sich im Laden Personen rechtswidrig wg. Quarantäne aufhalten. Die Polizei ist vor Ort. Finden Sie sich bitte eigenverantwortlich am Infoschalter ein."

Im Ergebnis standen da am Ende 8 (!!!) Personen, die nichts miteinander zu tun hatten  ;D

Je öfter ich diese Geschichte, auch hier im Forum, gelesen habe, desto mehr Personen standen da am Ende.

Aber es wird da wahrscheinlich eine extrem hohe Dunkelziffer geben

Schokobon

Fast so wie die Dunkelziffer bei Autoversicherungen, die - wenn man nach ihren Systemen ginge - allein für die Bundesrepublik Deutschland sicher an die 200 Mio. verschließbare Einzelgaragen ausweisen würden.  ;D

XTinaG

Also soll es Sinn der Absonderungsregelungen sein, daß dagegen verstoßen wird?

Kaiser80

Zitat von: was_guckst_du in 22.02.2022 12:16
..ich habe ehrlich gesagt, noch nie von einem solchen Notfall gehört...nichtmal vom "Hörensagen", geschweige denn in den sonst so aufgeregten Medien...
Ich schon, aber das ist halt anekdotisch...

XTinaG

Zitat von: Wdd3 in 22.02.2022 12:35
Zitat von: XTinaG in 22.02.2022 11:39
Du kannst rumnölen, soviel Du willst. Das kennt man von Dir. Man weiß aber auch, daß ansonsten nichts kommt. Und wenn doch, dann ist es eh falsch, weil Du Dich mit nichts auskennst, zu dem Du Dich äußerst,

Da muss ich dir widersprechen. Ich bin bereits seit meiner Kindheit mit der Funktion und Bedienung von Telefonen vertraut.
Ich könnte auch ohne Internet überleben.

Schon zwei Dinge die ich dir voraus habe. Plus Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte und auch Arbeitskollegen auf die ich mich verlassen kann.  ;D

Das sind bloße Behauptungen, die jeder, der sich anhand Deiner Forenbeiträge ein Bild von Dir machen konnte, lachend ins Land der Legenden verweist.

Kaiser80

Zitat von: Wdd3 in 22.02.2022 12:26
Wenn ich an einsame Gegenden denke fallen mir als erstes Langeneß, Hooge, Nordstrandischmoor, Oland, Gröde, Habel, Norderoog, Süderoog, Südfall und Hamburger Hallig ein. Auf die trifft vorgenanntes Szenario immer Mal ein. Die Menschen dort wissen das und haben einfach mal eine Konserve mehr im Regal. Das tun sie ganz ohne den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen. Ganz pragmatisch wie ich schon einmal angemerkt habe...
Genau, IMMER MAL. Sturmfluten sind i.dR. ja auch nicht staatlicherseits angeordnet.

BAT

Zitat von: Schokobon in 22.02.2022 12:31

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.

Das Gegenteil ist hier der Fall. Eine Erhöhung der Kontakte löge damit vor, was nicht im Interesse des Infektionsschutzes ist.

was_guckst_du

...das ist doch im Grunde hier nur eine rein akademische Diskussion, die zu keinem Ergebnis führt...es geht nur um Prinzipienreiterei...

...wie soll denn der Staat z.B. überhaupt wissen, wer aufgrund seiner Absonderungsverfügung in eine der beschriebenen Notlage gerät?...ich hör die Datenschützer schon schreien...vielleicht sollte er an jeder Milchkanne einen Melder stationieren, um einer Fürsorgeverpflichtung - wenn diese überhaupt besteht - nachzukommen?...

...hat der Ehemann oder die Ehefrau, die aufgrund von Gewalttätigkeiten eine polizeiliches Hausverbot erteilt bekommen, dann auch Anspruch auf Hotelzimmer und Stulle?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

Hä, ist doch ganz einfach.

Die Regelungen bestehen doch. Man muss sie nur kurzfristig aktivieren, also die 90er Fachbereiche nach KGST. Was es da so alles gibt: Ernährungsamt, "Wasenplätze", etc.

Kaiser80

Zitat von: was_guckst_du in 22.02.2022 14:07
...das ist doch im Grunde hier nur eine rein akademische Diskussion, die zu keinem Ergebnis führt...es geht nur um Prinzipienreiterei...

...wie soll denn der Staat z.B. überhaupt wissen, wer aufgrund seiner Absonderungsverfügung in eine der beschriebenen Notlage gerät?...ich hör die Datenschützer schon schreien...vielleicht sollte er an jeder Milchkanne einen Melder stationieren, um einer Fürsorgeverpflichtung - wenn diese überhaupt besteht - nachzukommen?...

...hat der Ehemann oder die Ehefrau, die aufgrund von Gewalttätigkeiten eine polizeiliches Hausverbot erteilt bekommen, dann auch Anspruch auf Hotelzimmer und Stulle?...
Nein. Es ist doch eine Diskussion zu einem real existierendem Ereignis. Auch wenn es selten ist.

Der Staat könnte es wissen, er ist schlicht nicht gut genug dafür aufgestellt. Ob man möchte, dass der/ein Staat dafür gut genug aufgestellt ist und alles regeln soll ist natürlich auch hier zu recht hinterfragt und kritisiert worden.

Nein hat er/sie nicht. Hat aber auch mit dem SV so viel zu tun wie ne Kuh mim Radfahren...

Schokobon

Zitat von: BAT in 22.02.2022 13:47
Zitat von: Schokobon in 22.02.2022 12:31

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.

Das Gegenteil ist hier der Fall. Eine Erhöhung der Kontakte löge damit vor, was nicht im Interesse des Infektionsschutzes ist.
Versteh ich nicht. Wo wäre da die Erhöhung der Kontakte und inwiefern wäre das in jeder anderen Form der Versorgung durch egal welche Dritte nicht der Fall?
Oder willst du etwa sagen, dass man im Krankenhaus keine medizinisch einwandfreie Absonderung organisiert kriegt und alle, die dazu verdonnert sind und waren im Namen der Kontaktreduzierung jämmerlich dort verreckt sind?

BAT

Wenn die Offensichtlichkeit in Bezug auf Kontakte "allein zu Hause" und Unterbringung im KH dir nicht zugänglich ist, würde ich eher eine Beschäftigung mit Kinderspielzeug anheimstellen. Gerade auch um einer intellektuellen Überforderung entgegenzutreten.

Schokobon

Also behauptest du, dass ein Krankenhaus nicht in der Lage wäre eine medizinisch einwandfreie Absonderung zu organisieren.
Um welchen Intellekt es jetzt wie genau bestellt ist kann meinetwegen dahingestellt bleiben.

WasDennNun

Zitat von: Schokobon in 22.02.2022 12:31
Neben dem was wdd3 sagt:

Zitat von: Schokobon in 17.02.2022 09:43
Die Absonderung in BW hat in der Regel in einer Wohnung oder einer sonstigen im Sinne des § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geeigneten Einrichtung (Absonderungsort) zu erfolgen.
Möglicherweise lässt dieser besondere Einzelfall eine Absonderung im örtlichen Krankenhaus zu. Dort könnte die Versorgung mit lebenserhaltenden Nahrungsmitteln sowie einem Mindestmaß an Körperhygiene erfolgen.

Wer es nicht schafft ein paar Konserven auf Reserve vorzuhalten kann die Absonderung auch im Krankenhaus verbringen und wird dort versorgt.
Der Staat hat an dieser Stelle für diesen Fall eine Lösung bereitgestellt.
Fein, dann werde ich nicht zum Einkaufsladen gehen um mich zu bevorraten, sondern 112 wählen mit der Bitte sie mögen mich ins Krankenhaus buchsieren.
Und mit wem rechnet das KH dann ab?

BAT

Zitat von: Schokobon in 22.02.2022 15:00
Also behauptest du, dass ein Krankenhaus nicht in der Lage wäre eine medizinisch einwandfreie Absonderung zu organisieren.


Eine Unterbringung besteht nicht nur aus einer Unterbringung, sondern auch aus dem Transport.