Inflationsausgleichsprämie

Begonnen von ITSpeziHBW40, 09.12.2023 18:27

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AndreaS

Hallo zusammen,

ich suche im Tarifvertrag im §4 Abs 2 S. 1 TV Inflationsausgleich die Information darüber, dass es für den Bezug der 1.800 Euro ausreicht, wenn man an mind. 1 Tag im Zeitraum 1.8. bis 8.12. Krankengeldzuschuss erhalten hat. Ich bin ja leider wegen einer schweren Erkrankung seit März krank und habe bis zum 7.10. Krankengeldzuschuss bekommen.
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Ich wünsche euch einen guten Rutsch !!!
Andrea

cyrix42

§4 Absatz (1) Satz 1 TV Inflationsausgleich:

Zitat
Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind
auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TV-L und
§ 29 TV-L genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss
(§ 22 Absatz 2 und 3 TV-L), auch wenn dieser wegen der Höhe des zustehenden
Krankengeldes oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung nicht gezahlt
wird.


Tagelöhner

Wahrscheinlich muss man halt die Beamtenbrille aufhaben um den verständlichen Ausführungen von cyrix42 nicht umfassend folgen zu können.  ;)
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

philosophos

Es soll auch Tagelöhner geben, welchen nicht in den Sinn kommt, dass es für einige Menschen tatsächlich möglich ist, die Argumentation zu einem Sachverhalt nachzuvollziehen, ohne ihn deshalb auch gut zu heißen.

AndreaS

Vielen Dank, darf ich noch fragen, wo ich finde, dass man nur an mind. 1 Tag im Zeitraum 1.8. bis 8.12. den Krankengeldzuschuss erhalten hat. Mein Bezug endete am 7.10.

FearOfTheDuck

Die Stelle hast du selbst genannt: § 2 Abs. 1. " ...mindestens einem
Tag Anspruch auf Entgelt... "

Der von cyrix42 Teil beschreibt, was die Tarifvertragsparteien unter "Entgelt" rechnen. Beides zusammen ergibt für dich die Antwort.

Nani

Die IAP (1.800€) wurden mit der Lohnabrechnung 12/23 bei mir bereits ausgezahlt

E15TVL



Kdtvl


Tiffy


Wabi Sabi

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Johannes1893

Die IAP wurde zweckentfremdet (auch wenn sie nur für genau diese Zweckentfremdung geschaffen wurde) und dient ausschließlich dazu 13 Monate bis zur Tabellenerhöhung zu überbrücken. Das wurde aber schon gut erklärt in diesem Thread.

Ich kenne darüber hinaus zahlreiche freiwillige Teilzeitkräfte (überwiegend Frauen) die es schlicht nicht nötig haben mehr zu arbeiten, es aber durchaus könnten. Warum sollten diese dieselbe Summe bekommen? Natürlich gibt es auch die Alleinerziehenden, die nicht mehr arbeiten können. Es ist aber schlicht nicht möglich jede persönliche Konstellation abzudecken. Da ist die Logik die Höhe der Einmalzahlung ins Verhältnis zur Wochenarbeitszeit zu setzen die fairste. Generell sollte es einfach prozentuale Lohnerhöhungen geben, sodass diese durchaus vorhandenen Ungerechtigkeiten durch Stichtagsregelungen gar nicht erst entstehen können.