Netto haben viele Beamte auch nach Abzug der PKV häufig deutlich mehr als vergleichbare Entgeldgruppen. Und wenn man Pension in Relation zu Rente sieht oder drei plus x Kinder hat, dann lohnt es sich das Beamtentum erst recht. Natürlich gibt es Biographien, wo die Rechnung nicht aufgeht, da man früh pensioniert wird oder im Eingangsamt stecken bleibt, diese sind de Fakto sehr sehr selten. Unter der Prämisse kann an den Rehasport auch mal selbst bezahlen.
Das ist nicht ganz richtig! Ich habe zufällig den direkten Vergleich mit einer Angestellten mit gleichen Voraussetzungen auf der gleichen Stelle, diese hat netto mehr - zwar nicht viel, aber doch mehr! Nicht alle Beamte haben drei + x Kinder. Und um als Beamter mal eben seine Reha mit dem Anteil von 5.000-8.000 Euro selbst zu bezahlen, sollte man nicht im mittleren Dienst sein. Und da ist es dumm gelaufen, wenn man chronisch krank ist. Noch ein Vorteil der Rentenversicherung: Das persönliche Budget für Menschen mit einer Schwerbehinderung wird daraus bezahlt. Dieses steht angeblich jedem Bürger mit Schwerbehinderung zu, nur leider gibt es für Beamte keinen zuständigen Träger. Also wie gesagt, die Diskussionen, ob Beamte in die Rentenversicherung einzahlen müssen, sollten nur auf der Grundlage gleicher Voraussetzungen im Vergleich zum Angestellten weitergeführt werden: Angleichung des Brutto Einkommens, Möglichkeit der Reha und Kur, persönliches Budget für Menschen mit Behinderung!
Anhand deines Benutzernamens würde ich mal davon ausgehen, dass du 2005 geboren wurdest und somit noch nicht lange im Amt bzw. sogar Berufseinsteiger bist. Jetzt wäre interessant, wie lange der Vergleichsangestellte im Beruf ist. Es ist durchaus möglich, dass die Entgelttabelle zu Beginn höher ausfällt. Allerdings steigst du regelmäßig in deinen Erfahrungsstufen und ggf. kommen auf dich auch noch die eine oder andere Beförderung zu. Dadurch wird sich das Blatt irgendwann wenden.
Der Angestellte auf der Position erhält mit seiner Einstellung bereits die Entgeltgruppe, die für diese Tätigkeit festgelegt ist. Du als Beamtin steigst nicht entsprechend deiner Tätigkeit, sondern deiner Laufbahngruppe in ein Eingangsamt ein. Beförderungen kommen bei Bewährung und entsprechender Beurteilung früher oder später auf dich zu.
Zudem wird auch bei späterer Familiengründung bzw. Heirat Familienzuschlag gewährt, den es nur für Beamte gibt. Das ist so, da das Alimentationsprinzip nicht nur gegenüber dem Beamten selbst, sondern auch gegenüber seiner Familie gilt.
Unterm Strich ist es durchaus möglich, dass der ledige, kinderlose Beamte finanziell nicht wirklich besser gestellt ist, als der Angestellte. Dennoch hat das Beamtenverhältnis gegenüber dem Angestelltenverhältnis seine überwiegenden Vorteile, aber auch Nachteile.
Vergesse auch dabei nicht, dass du als Beamtin nicht für deine Arbeit bezahlt wirst, sondern, dafür dass du in einem Dienst- und Treueverhätnis stehst, alimentiert wirst. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und wie es die Vergangenheit zeigt, ist es auch möglich, dass du später Nachzahlungen erhältst, da der Gesetzgeber gegen das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Dies wurde in kürzerer Vergangenheit bei mehreren Dienstherren durch die höchstrichterliche Rechtssprechung festgestellt und muss durch den Gesetzgeber behoben werden. Derzeit setzen die einzelnen Länder diese Rechtssprechung mehr oder weniger um. Ob es gerichtlichen Bestand hat, zeigt sich wenn die ersten Klagen dahingehend wieder abgehandelt werden und entsprechende Urteile gefällt werden. Es ist aber ein langer und mühsamer Weg dahin, dass sich etwas dreht.
In Bezug auf die Einzahlung in die normale Rentenkasse sehe ich es derzeit recht entspannt und ist es reine Stimmungsmache in der Bevölkerung gegenüber der Beamtenschaft. Zum einen ist es für den Dienstherrn die günstigere Variante, das Geld 'nur' über Pensionszahlungen auszuzahlen und zudem gilt das Alimentationsprinzip über den aktiven Dienst bis in die Pension hinaus. Dies würde auch weiterhin greifen, wenn deine Pension sich plötzlich Rente nennen würde.