Autor Thema: Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?  (Read 5009 times)

Butterscotch

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Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob dies bei euch auch so gehandhabt wird.

Am 09.06.2024 findet die Europawahl, sowie bei uns die Kommunalwahl, statt. Da ich auf dem Rathaus arbeite, wurde ich zum Wahlhelfer (Schriftführer) berufen.

Ich hatte dann dem zuständigen Mitarbeiter geschrieben, dass ich leider absagen muss, da ich zum Zeitpunkt der Schulung für die Wahl im Urlaub bin. Ich hatte daher um eine Nachbesetzung gebeten.

Die Antwort darauf war, dass mir einen Nachtermin angeboten wird.

Zudem wurde mir geschrieben: "Dies ist ein (Dienst-)verpflichtender Termin für das gesamte Rathaus-Team."

Gleichzeitig bekommen wir dafür aber keinen Freizeitausgleich und es werden keine Arbeitsstunden angerechnet. Ich finde es doch ziemlich paradox. Dass ich einerseits beruflich dazu gezwungen werde, jedoch dafür keine Arbeitszeit anrechnen kann? Wie sieht das bei euch aus? Ist das so überhaupt erlaubt? Oder kann ich Arbeitsstunden aufschreiben?

Besten Dank!

MoinMoin

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #1 am: 14.05.2024 13:31 »
Hast du bei denen mal nachgefragt, wo das stünde, dass das dies verpflichtender Termin sei?
Also wo in der Dienstvereinbarung oder im AV oder so?
Falls die da nichts finden, dann ist es auch keine dienstverpflichtender Termin, würde ich mal behaupten.

Aber das hat mit den Pflichten als Bürger der als Wahlhelfer berufen wurde nichts zu tun.


NelsonMuntz

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #2 am: 14.05.2024 13:36 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

KlammeKassen

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #3 am: 14.05.2024 13:53 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

BeamterBR

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #4 am: 14.05.2024 13:56 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.


Butterscotch

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #5 am: 14.05.2024 13:57 »
Danke für eure Antworten. Bei der Wahl zu helfen ist ja in Ordnung.
Finde nur den Beigeschmack, dass es Pflicht ist (nur weil ich auf dem Rathaus arbeite) und es kein Zeitausgleich gibt sehr schade.

Das mit den Fahrtkosten ist eine gute Idee, danke!

BAT

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #6 am: 14.05.2024 14:03 »
Es ist ein Ehrenamt!

NelsonMuntz

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #7 am: 14.05.2024 14:10 »
Es ist ein Ehrenamt!

Hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet ;)

Es ist Arbeit. An einem Sonntag. Ohne Bezahlung.

Mein AG (Land) hat für Wahlen auch schon mit Goodies geködert - bin mir aber nicht mehr sicher, ob es Stunden oder monetäre Zuwendungen waren.

TvödVSBeamte

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #8 am: 14.05.2024 16:04 »



[/quote]



Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
[/quote]


Je nach Landeswahlgesetz durchaus. Steht bei uns extra drin, Bedienstete die nicht im Gebiet der ersuchenden Wahlbehörde wohnen sind auf Ersuchen der Gemeindewahlbehörde berechtigt und verpflichtet  als Mitglied der Wahlorganisation tätig zu werden. 

Ehrenamt ist es auch in diesem Fall nur dann nicht, wenn Wahlorganisation zum dienstlichen Aufgabenbereich zählt.

Kommunalgenie

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #9 am: 14.05.2024 17:49 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

KlammeKassen

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #10 am: 14.05.2024 19:05 »
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)

MoinMoin

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #11 am: 14.05.2024 20:17 »
Es ist ein Ehrenamt!

Hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet ;)

Es ist Arbeit. An einem Sonntag. Ohne Bezahlung.

Mein AG (Land) hat für Wahlen auch schon mit Goodies geködert - bin mir aber nicht mehr sicher, ob es Stunden oder monetäre Zuwendungen waren.
Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.

NelsonMuntz

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #12 am: 14.05.2024 20:36 »

Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.

Hatte ich schon verstanden - Trotzdem ist der Unterschied zwischen zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit und unentgeltlicher Zwangsarbeit final nur ein formal-rechtlicher. Für die so vergatterte Person ist das Jacke wie Hose: Der Sonntag ist halt dahin.

Ich habe das vor einigen Jahren sogar mal freiwillig gemacht, weil ich das mal erleben wollte - Das würde ich dann auch im Wortsinne als Ehrenamt bezeichnen: Eine freiwillige, unentgeltliche Leistung für das Gemeinwesen.

Mir ist bewusst, das der Begriff aber darüber hinaus reicht - Inwiefern Geld der Erfrischung dient, bleibt ja auch verborgen ;)

MoinMoin

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #13 am: 14.05.2024 22:37 »
Dein AG kann dich nicht zu dieser Aufgabe unentgeltlich zwingen, sofern du nicht so etwas in deinem Vertrag vereinbart hast.
Also ich kann nicht erkennen wo oder wann der AG mal unentgeltlicher Zwangsarbeit angeordnet hätte und damit auch durchgekommen wäre.
Der Staat kann aber jeden Bürger dazu zwingen Wahlhelfer zu sein.

NelsonMuntz

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #14 am: 14.05.2024 23:02 »
Dein AG kann dich nicht zu dieser Aufgabe unentgeltlich zwingen, sofern du nicht so etwas in deinem Vertrag vereinbart hast.
Also ich kann nicht erkennen wo oder wann der AG mal unentgeltlicher Zwangsarbeit angeordnet hätte und damit auch durchgekommen wäre.
Der Staat kann aber jeden Bürger dazu zwingen Wahlhelfer zu sein.

Ich spiele hier doch nur mit den Begriffen "Ehre", "Zwang" und "Erfrischung" - und den sich daraus ableitenden Allegorien. ;)

Die Rechtslage diesbezüglich ist ja eindeutig: Der Staat darf jeden Bürger hierzu verpflichten.

Ebenfalls sehr üblich ist hingegen die Praxis, dass Städte und Kommunen hier gerne auf die eigenen MA zurückgreifen. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, sei mal dahingestellt.

Auffällig aber scheint, dass eben jene Städte und Kommunen dies ganz unterschiedlich behandeln: Mal gibt es nur das Erfrischungsgeld, mal eine Stundengutschrift, manchmal beides. Das ist eigentlich im so regelverliebten öD sehr ungewöhnlich.