Korrigiert mich, aber kann man das Urteil nicht auch so verstehen, dass man in der Elternzeit, während man Teilzeit weiterarbeitet, einfach die Inflationsprämie anhand der Arbeitszeit vor der Elternzeit erhält? In dem Beispiel von dem Gericht hat die Dame ja vorher Vollzeit gearbeitet.
Sollte das Urteil wirklich so bleiben, kann man viele Sachen im TVöD danach ändern, da einige Ansprüche während der Elternzeit ruhen, aber zum Beispiel bei dem Bezug vom Krankengeld weiterhin bestehen. Wäre ja dann auch keine Gleichbehandlung mehr ...
Ich bezweifle aber, dass es bei diesem Urteil bleibt. Wahrscheinlich kommt da dann irgendwann ein seltsames Konstrukt raus, dass die Inflationspärmie mit dem Elterngelt zusammen zu zahlen war. Dann würden die Personen, die während der Elternzeit arbeiten, diese quasi doppelt erhalten. Das hatten wir ja damals auch bei Rentern und der Energiepauschale.