Autor Thema: Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit  (Read 7897 times)

maxigott

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23) eine durchaus interessante Entscheidung getroffen (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html)

1. Auch Beschäftigten die sich in Elternzeit befinden, steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 41 ff.)
2. Auch Beschäftigten in Teilzeit steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 64 ff.)

Begründet wird das ganze, zumindest wie ich es lese damit, dass es sich bei der Prämie nicht um einen Bestandteil der Vergütung handelt, der aufgrund einer Arbeitsleistung erbracht wird. Vereinfacht gesagt: Alle Beschäftigten leiden zu 100 % unter der gestiegenen Inflation. Damit müssen auch alle die volle Ausgleichsprämie erhalten. Durchaus nachvollziehbar. Es wird spannend sein, ob und wie sich das ggf. weiterentwickelt.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,348
Dann mal reingucken. Wobei ist ja nur der juristische Katzentisch.

Grundsätzlich würde ich mich der Argumentation inhaltlich aber anschließen. Ob da aber die Grenzen einer Tarifautonomie wirklich überschritten sind?

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 127
Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23) eine durchaus interessante Entscheidung getroffen (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html)

1. Auch Beschäftigten die sich in Elternzeit befinden, steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 41 ff.)
2. Auch Beschäftigten in Teilzeit steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 64 ff.)

Begründet wird das ganze, zumindest wie ich es lese damit, dass es sich bei der Prämie nicht um einen Bestandteil der Vergütung handelt, der aufgrund einer Arbeitsleistung erbracht wird. Vereinfacht gesagt: Alle Beschäftigten leiden zu 100 % unter der gestiegenen Inflation. Damit müssen auch alle die volle Ausgleichsprämie erhalten. Durchaus nachvollziehbar. Es wird spannend sein, ob und wie sich das ggf. weiterentwickelt.

Bitte nochmal genau lesen.
Ja, das ArbG Essen hat entschieden, dass auch Beschäftigten in Elternzeit die Inflationsausgleichszahlung zusteht. Und es hat weiter ausgeführt, dass auch Beschäftigte die innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeiten nicht nur Anspruch auf den anteiligen Betrag haben, sondern auf die volle Zahlung (wenn vor Elternzeit in Vollzeit).

Ob Beschäftigte im Sonderurlaub auch Anspruch auf die IAP haben, oder Beschäftigte die aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, lässt das ArbG Essen ausdrücklich offen.

Ich habe nirgends herauslesen können, dass alle Teilzeitbeschäftigten lt. ArbG Essen einen Anspruch auf die volle IAP hätten.


Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.



BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,348

Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.

Das wäre schon etwas schräg. Wäre halt die Frage, ob man seine Ansprüche als Teilzeitler für alle Fälle schriftlich zur  Sicherung der Ansprüche schon mal einfordern sollte.

eros

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Ohhh das ist ja super interessant.

Denn mir ist genau jetzt das passiert!

100% Beamter seit 15 Jahren.

Seit 26 Mai 24 nun in Elternzeit und 30% Teilzeit..... und siehe da nur 30% IPA in der Juni Abrechnung!

obwohl die Bedinungen doch waren 1 Tag im Nov oder Dezember 23 einen gültigen Vertrag besitzen und man bekommt die IPA.

Aus meiner Sicht heraus würde das heissen, das wenn ich zum 1.1.24 in die freie Wirtschaft gegangen wäre hätte ich 100% IPA bekommen.... da ich geblieben bin bekomme ich nun weniger... irgendwie schräg die nummer!

Übrigens ist mir das selbe schon mit dem lustigen Corona Bonus passiert.... da war ich auch in Elternzeit als der gezahlt wurde und wieder gekürzt.....

Ein Hoch auf Bayern^^

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,348
Beamter in Bayern? Ist hier doch nicht so ganz richtig...

Davon ab, wir fordern so langsam auch einige Energiepreispauschalen zurück. Einfach geht in Deutschland halt nicht...

UNameIT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211

Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.

Das wäre schon etwas schräg. Wäre halt die Frage, ob man seine Ansprüche als Teilzeitler für alle Fälle schriftlich zur  Sicherung der Ansprüche schon mal einfordern sollte.

Hat mal jemand bei verdi oder der Personalabteilung nachgefragt und ne Aussagekräftige Antwort bekommen?

UNameIT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211

Hat mal jemand bei verdi oder der Personalabteilung nachgefragt und ne Aussagekräftige Antwort bekommen?

laut Haufe und bbb-bayern, sollte man hier schnellstmöglich schonmal due Ansprüche schnellstmöglich geltend gemacht werden.

https://www.bbb-bayern.de/tvoed-tv-l-voller-inflationsausgleich-in-elternzeit/#:~:text=Mit%20Urteil%20vom%2016.,die%20Rechtslage%20des%20TV%C3%B6D%20zugrunde.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/inflationsausgleichspraemie-tvoed-bei-elternzeit_144_623330.html

Beide sind sich aber nicht sicher, ob das ganze übertragbar auf die Teilzeitbeschäftigten außerhalb der Elternzeit ist.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,348
Obwohl wahrscheinlich aussichtslos, habe ich die Ansprüche mal geltend gemacht. Vor allem der wegen der Ausschlussfrist.

Wenn das LAG, was ich mir nicht vorstellen kann, wirklich bestätigt, dass Personen (in Elternzeit) mit Teilzeit 100% Anspruch haben, kann es ja nicht haltbar sein, wenn Personen (ohne Elternzeit) in Teilzeit den vollen Anspruch nicht haben.

Vanios

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Korrigiert mich, aber kann man das Urteil nicht auch so verstehen, dass man in der Elternzeit, während man Teilzeit weiterarbeitet, einfach die Inflationsprämie anhand der Arbeitszeit vor der Elternzeit erhält? In dem Beispiel von dem Gericht hat die Dame ja vorher Vollzeit gearbeitet.

Sollte das Urteil wirklich so bleiben, kann man viele Sachen im TVöD danach ändern, da einige Ansprüche während der Elternzeit ruhen, aber zum Beispiel bei dem Bezug vom Krankengeld weiterhin bestehen. Wäre ja dann auch keine Gleichbehandlung mehr ...

Ich bezweifle aber, dass es bei diesem Urteil bleibt. Wahrscheinlich kommt da dann irgendwann ein seltsames Konstrukt raus, dass die Inflationspärmie mit dem Elterngelt zusammen zu zahlen war. Dann würden die Personen, die während der Elternzeit arbeiten, diese quasi doppelt erhalten. Das hatten wir ja damals auch bei Rentern und der Energiepauschale.

UNameIT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Obwohl wahrscheinlich aussichtslos, habe ich die Ansprüche mal geltend gemacht. Vor allem der wegen der Ausschlussfrist.

Wenn das LAG, was ich mir nicht vorstellen kann, wirklich bestätigt, dass Personen (in Elternzeit) mit Teilzeit 100% Anspruch haben, kann es ja nicht haltbar sein, wenn Personen (ohne Elternzeit) in Teilzeit den vollen Anspruch nicht haben.

Moin BAT, ich habe nun Rückmeldung von meinem PR.

Derzeit ist es wohl wirklich so, das nur Elterngeldbezieher 100% Leistungsprämie erhalten. Die Klage bezieht sich erstmal nur auf Mutterschutz. Laut Aussage des Personalrates sind sie meiner Meinung, das hier jetzt eine Ungleichbehandlung zwischen Teilzeitbeschäftigten stattfindet, sagt aber, das es einer weiteren Klage bzw. eines weiteren Urteils benötigt um dies als Rechtsgrundlage für eine Geltendmachung zu verwenden. Alternativ eine Beschwerde bei der AGG-Kommission.

Klagst du?




BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,348
Nein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so durchgeht, also beim LAG Bestand hat und dann die Ungleichbehandlung zwischen Teilzeitkräften wiederum zu konstatieren ist.

Soviel an Geld ist es ja auch nicht.

Harry

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?


BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,348
Daher ja meine Geltendmachung, nicht wegen der Ansprüche, sondern wegen der Ausschlussfrist.

Ich hatte schon früher mal einige Jahre tarifliche Ansprüche verloren auch wegen der Frist... bin also gebranntes Kind.

UNameIT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?

Aber kann man nicht erst dann Ansprüche geltend machen, wenn man von diesen Ansprüchen Kenntnis hat bzw. der Anspruch rechtsgültig ist?