Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2  (Read 32047 times)

Magda

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Ich habe bei meiner Gewerkschaft angefragt, ob es ein neues Muster geben wird. Ansonsten würde ich einfach das Schreiben von 2024 nehmen und um das neue Urteil des BVerfG ergänzen.

Hast du schon eine Antwort bekommen?
Leider nicht. Ich werde meinen Widerspruch aus 2024 anpassen. Die Begründnung damals war recht schlank und für das Verfahren ist eine ausführliche Begründung auch nicht notwendig. Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids geht das Ganze ja wieder an die Rechtschutzabteilung und die begründen dann den Widerspruchs nochmals.


Magda

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Zitat
Ein individueller Widerspruch ist zwar ein persönliches Rechtsmittel, aber keine zwingende Voraussetzung mehr, wenn ein rückwirkendes Anpassungsgesetz erlassen wird.
Und hier sehe ich die Gefahr, dass eben nicht groß rückwirkend angepasst wird, sondern maximal wenige Monate (evtl. Ende 2026 rückwirkend zu Mitte 2026), so besänftigt man die Mehrheit und diejenigen, die eh schon jedes Jahr Widerspruch und Klage eingereicht haben, müssen eben weiterhin diesen Weg gehen.