Autor Thema: Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.  (Read 2357 times)

Alischaa

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Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« am: 04.07.2024 17:26 »
Hallo Forenmitglieder ich bitte um eure fachkundige Hilfe!
Kennt sich hier jemand mit dem LPVG aus und mit dem entscheid über Vorsitz und stellv. Vorsitz. Meine Kollegen sind der Meinung, das ich vor dem Hintergrund falscher LPVG Kommentare und Auslegungen zum stellv. Vorsitzenden ernannt wurde. Ich bin Angestellter und alle meine Kollegen sind Beamte. Im ÖPR sind also 2 Gruppen von Beschäftigten. Im Gesetz habe ich gelesen, das die Gruppenvorsitzenden unter sich ausmachen wer Vorsitzender und wer stellv. Vorsitzender wird. Da ich bei der Gruppe der Angestellten der einzige bin, habe ich mich als stellv. Vorsitzender gesetzt und einem Kollegen, Beamter den Vorsitz überlassen. Angestellte sind in der Anzahl 1/7 aller Beschäftigten. Heute bei einer heute Morgen einberufenen ÖPR-Sitzung sollte ich abgewählt werden. Es wird behauptet das ich zu unrecht stellv. ÖPR Vorsitzender bin. Wir hatten gerade mal 2 ÖPR-Sitzungen nach der Konstituierenden Sitzung. Ich habe schriftlich meinen Kollegen mitgeteilt, das ich vorschlage die Formalien, Fristen für Ein ladungen, Protokollerstellung, Teilnehmerliste nach den Vorgaben des LPVG einzuhalten. Wollen sie nicht machen. Bringt nix, hat keinen Mehrwert, etc. Heute hat ein Kollege mit Mehrheit der weiteren Beamten ÖPR einen Beschluss durchgebracht, das bei der nächsten Sitzung ein neuer stellv. Vorsitzender gewählt werden soll. Ich sei nicht rechtens gewählt worden. Ich brauche Hilfe, bitte. Grüße

flip

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #1 am: 04.07.2024 18:31 »
Bundesland NRW?

Das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
sagt dazu:
Zitat
§ 29 (Fn 84)
(1) Der Personalrat wählt aus seiner Mitte die vorsitzende Person und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Personalrat. Sofern im Personalrat Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten sind, darf die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter nicht derselben Gruppe angehören wie die vorsitzende Person.

Einfach "setzen" geht halt nicht, es muss schon eine Wahl sein. Auch wenn es nur eine Kandidaten gäbe.

Casa

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« Antwort #2 am: 04.07.2024 18:31 »
Welches LPVG ist hier einschlägig?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Alischaa

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« Antwort #3 am: 04.07.2024 19:24 »
Baden-Württemberg

Alischaa

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #4 am: 04.07.2024 19:41 »
§ 32 Vorstand

(1)Der Personalrat bildet aus seiner Mitte den Vorstand. Diesem muß ein Mitglied jeder im Personalrat vertretenen Gruppe angehören. Es gibt bei uns die Gruppe der Beamten und die Gruppe der Angestellten. Ich bin bei unserem 5-köpfigen ÖPR der Angestellte.

Die Vertreter jeder Gruppe wählen das auf sie entfallende Vorstandsmitglied. Beide Geschlechter sollen im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte.
Ein Kollege der 4 Beamten wurde als Vorstand der Beamten gewählt, weil es bei der Gruppe Angestellte nur mich gibt, bin ich automatisch der Vorstand der Angestellten.

(2)Der Personalrat bestimmt, welches Vorstandsmitglied den Vorsitz übernimmt.
Das wurde der Vorstand der Beamten Kollegen.

Das Vorstandsmitglied der anderen Gruppe ist stellvertretender Vorsitzender, es sei denn, der Personalrat bestimmt dazu mit Zustimmung der Vertreter dieser Gruppe ein anderes Mitglied aus seiner Mitte. Ist nur eine Gruppe im Vorstand vertreten, bestimmt der Personalrat aus seiner Mitte ein Mitglied, das den stellvertretenden Vorsitz übernimmt.
Ich wollte stellv. Vorsitzender werden und nach diesem Passus, sah ich mich als Stellv. praktisch gesetzt, sag ich mal.

(3)Der Vorsitzende vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefaßten Beschlüsse. In Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, vertritt der Vorsitzende, wenn er nicht selbst dieser Gruppe angehört, gemeinsam mit dem der Gruppe angehörenden Vorstandsmitglied den Personalrat. 

Das Amt des stellv. ÖPR-Vorsitzenden soll mir nun weggenommen werden. Ein weitere Beamter behauptet, so darf das nicht sein, die ÖPR-Mitglieder wählen frei aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und den stellv. Vorsitzenden. Die Regelung 1/20 wurde eingehalten, es arbeiten 1/7 Angestellte dort.

Casa

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« Antwort #5 am: 04.07.2024 20:18 »
Ziemlich deutlich.

Ohne Zustimmung der Beschäftigten-PR-Mitglieder, kein anderer Stellvertreter aus der der Gruppe der Beschäftigten-PR-Mitglieder.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Alischaa

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #6 am: 04.07.2024 21:45 »
Hallo Casa, vielen Dank für deine Mitteilung. Wenn ich also rechtens der stellv. Vorsitzende bin, nun wollen mich die Kollegen bei einer nächsten Sitzung abwählen und einen Beamten zum stellv. wählen. Wie soll man auf so etwas reagieren? Kannst du mir einen möglichen Weg beschreiben?

Garfield

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #7 am: 04.07.2024 22:12 »
Hallo Casa, vielen Dank für deine Mitteilung. Wenn ich also rechtens der stellv. Vorsitzende bin, nun wollen mich die Kollegen bei einer nächsten Sitzung abwählen und einen Beamten zum stellv. wählen. Wie soll man auf so etwas reagieren? Kannst du mir einen möglichen Weg beschreiben?

auf diesen Passus hinweisen:
"Das Vorstandsmitglied der anderen Gruppe ist stellvertretender Vorsitzender, es sei denn, der Personalrat bestimmt dazu mit Zustimmung der Vertreter dieser Gruppe ein anderes Mitglied aus seiner Mitte. "
und sagen, dass du nicht zustimmst, dass ein weiterer Beamter stellvert. Vorsitzender wird.

Ziehen sie es trotzdem durch musst du die Wahl danach zur Not gerichtlich anfechten.

Alischaa

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« Antwort #8 am: 04.07.2024 22:25 »
Hallo Garfield, vielen Dank für deine Mitteilung. Ich bin fassungslos, die können doch auch lesen. Ich habe ihnen das mehrere mal gezeigt. Die wollen ins Messer laufen, bzw. wenn ich diesen Schritt gehe, was passiert dann mit mir in dieser Dienststelle? Gibt es vielleicht eine Alternative?

FearOfTheDuck

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #9 am: 04.07.2024 23:35 »
Du musst entscheiden, was du willst.

Entweder du kämpft gegen das Vorgehen an und musst dann evtl. mit negativem Verhalten dir gegenüber rechnen oder du nimmst es hin und hast evtl. deine Ruhe.

Welche Bedeutung der PR bei euch hat, welchen Einfluss etc. kann hier keiner wissen.

clarion

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« Antwort #10 am: 05.07.2024 08:38 »
Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft? Du könntest die Gewerkschaft um Vermittlung bitten, bevor Du das Arbeitsgericht anrufst.

Du solltest auf jeden Fall dafür sorgen, dass Dein Protest mit ins Protokoll aufgenommen wird.

Sonst ist aus der Ferne schwer zu beurteilen, wie die Situation ist, ob sich dein Widerstand lohnt und wer Dich unterstützen kann.

Maggus

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« Antwort #11 am: 05.07.2024 09:27 »
Volle Zustimmung zur Aussage von Casa.

LPVG-Ba-Wü:
Wenn sich der gewählte Personalrat aus mehreren Gruppen oder auch nur aus einer Gruppe aber aus mehreren Listen bildet muss im PR-Vorstand aus jeder Gruppe / ggf. jeder Liste ein Mitglied enthalten sein.
Die Gruppe / Liste die nicht den Vorsitzenden stellt, stellt den stv. Vorsitzenden.
Nur wenn die Gruppe / Liste auf ihren Platz verzichtet kann auch aus der anderen Gruppe / Liste die Stv. übernommen werden. Diese Regelung ist auch beim Thema Freistellung zu beachten.

Diese Regelung soll ja gerade Minderheiten im PR-Gremium schützen, denn ansonsten entscheidet immer die Gruppe über Vorstand, Vorsitz, Stellv. und Freistellung, die mehr Vertreter in den PR entsendet hat und die Interessen der Angestellten werden ggf. gar nicht mehr vertreten.
 

Schmitti

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #12 am: 05.07.2024 10:51 »
Will man überhaupt Stellv. Vorsitzender, oder überhaupt Mitglied in so einem Personalrat sein, wo dem Vernehmen nach alle anderen zu blöd zum lesen oder unwillig zum Einhalten einfachster Rechtsgrundlagen sind? Das mag vielleicht ein Top-Gremium zur Organisation der nächsten Weihnachtsfeier sein, aber dafür ist ein Personalrat ja eigentlich nicht erfunden worden.
Ich würde da schleunigst raus wollen, und in der Dienststelle dürfte auch jeder gerne ausgiebig von meinen Gründen erfahren. Und dann zurücklehnen, und zuschauen wie lange sich dieses Kabinett da noch hält. Hält es sich länger, wäre die Dienststelle an sich wahrscheinlich auch Käse.

Alischaa

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #13 am: 07.07.2024 17:24 »
Bei der letzten Sonder-ÖPR-Sitzung Mitte letzter Woche wurde bereits kein Protokoll darüber geführt. In dieser hat ein Kollege der Beamten einen Antrag gestellt für eine Nuewahl des stellv. Vorsitzenden. Alle 4 Beamten haben dem zugestimmt.Ein anderer Kollege meinte nach der Sitzung, ich soll es nicht soweit kommen lassen und soll das Amt des Stellvertreters  vor dieser Sitzung abgeben. Ich bin sowas von entäuscht von meinen Kollegen/innen. Mir spukt das jede Minute am Tag durch den Kopf. Diese Ungerechtigkeit zerreist mich innerlich. Soll ich mich wehren. Soll ich aufs ganze gehen. Soll ich einfach alles hinschmeisen und klein beigeben. Ich neige zu letzterem, weil das zuvor genannte ein schwieriger Weg wird und ich nicht weiß, was mit mir passiert, wenn ich z.B. rechtliche Schritte einleite. Ich kann auch mit keinem anderen darüber reden. Zuhause nicht, und auch nicht auf der Dienststelle. Mir geht es echt schlimm. Niemals im Leben zuvor habe ich so eine Ungerechtigkeit erfahren müssen. Danke an alle Forenmitglieder für eure Antworten.

clarion

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Antw:Neues Forenmitglied benötigt Hilfe.
« Antwort #14 am: 07.07.2024 20:35 »
Du solltest jedenfalls die, die Dich gewählt  haben, nämlich die anderen Tarifbeschäftigten informieren.

Zudem würde ich unbedingt Kontakt zu Ver.di aufnehmen, die können Dich ebenfalls unterstützen.