Hallo zusammen,
ich benötige ein wenig Schwarmwissen.
Zwar geht's um folgendes.
Ich bin zur Zeit noch bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern verbeamtet auf Lebzeit.
Ich spiele mit dem Gedanken zur Bundeswehr zu wechseln.
Bitte keine Hinweise auf mach das nicht etc, hier geht's mir nur um das rechtliche.
Meine Frage hierzu ist
Wenn ich zur Bundeswehr gehe bin, hab ich ja die ersten 6 ein Widerrufsrecht. Mir wurde von jemanden anderen gesagt das ich auch während diesen Widerrufsrecht meinen momentanen Beamtenstatus ruhen lassen kann.
Sobald das Widerrufsrecht vorbei ist (nach 6 Monaten) ist auch mein ruhender Beamtenstatus weg.
Gibt's hierfür ein paar Schriftstücke für den momentanen AG?
Mir das Arbeitsplatzschutzgesetz im Beamtenrecht gibt dazu nicht soviel her.
Vielen Dank
Grüße