Tariflich ist es so, dass man entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.
Hat man eine Voraussetzung in der Person nicht, dann wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Das ist doch recht eindeutig finde ich.
Ob man die Tätigkeiten dann auch ausüben darf, hat mit Tarifrecht nichts zu tun.
So kann besagter Dackel tariflich als Apotheker eingestellt werden, er darf nur nicht die Dinge eines Apothekers ausüben, aus bekannten nicht tariflichen Gründen.
Ob abrechnungstechnisch oder medizinrechtlich so etwas bei dir vorliegt kann ich nicht beurteilen, könnte aber der Fall sein.