Autor Thema: Wer beschließt Eingruppierung? Unterschied B.Sc. vs M.Sc.  (Read 1327 times)

FnResponse

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Folgende Situation:

Nach meinem Psychologieabschluss (B.Sc.) nahm ich eine Stelle als Sozialpädagogin in einer sozialpsychiatrischen Beratungsstelle an.
Damals sagte man mir, dass die Psycholog*innen Stunden (nach TVÖD) schon vergeben seien.
Sollten davon welche wieder frei werden, könne ich diese Stunden übernehmen.

Nun wurden besagte Stunden frei. Jedoch wurde das Angebot zurückgezogen.
Man sei sich unsicher, ob man mir diese Stunden zusprechen dürfe. Da ich ja nur den Bachelorabschluss habe.

Im Tarifvertrag steht dazu leider keine klare Position.

Frage:
1. Ist dem so? Darf ich nicht als Psychologin angestellt werden mit einem Bachelorabschluss?
2. Wer entscheidet über diese Eingruppierung?
3. Könnte nicht auch ein Sozialpädagoge diese Stelle annehmen, wenn die Leitung der Meinung ist, dass dieser ausreichend befähigt ist?

Vielen lieben Dank

MoinMoin

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1) Ein Dackel mit Paphut darf als Psychologien angestellt werden und muss dann entsprechend der tariflichen Regelung bezahlt werden.
2) Ein Arbeitsgericht entscheidet darüber wessen Rechtsmeinung bzgl. der Tarifautomatik korrekt ist
3) Er kann auch einen Metzger die Stelle geben, auch wenn er nicht der Meinung ist das der befähigt ist.

MoinMoin

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Tariflich ist es so, dass man entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.
Hat man eine Voraussetzung in der Person nicht, dann wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Das ist doch recht eindeutig finde ich.


Ob man die Tätigkeiten dann auch ausüben darf, hat mit Tarifrecht nichts zu tun.
So kann besagter Dackel tariflich als Apotheker eingestellt werden, er darf nur nicht die Dinge eines Apothekers ausüben, aus bekannten nicht tariflichen Gründen.

Ob abrechnungstechnisch oder medizinrechtlich so etwas bei dir vorliegt kann ich nicht beurteilen, könnte aber der Fall sein.

FearOfTheDuck

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Ergänzend dazu: Wenn der AG dir keine anderen Aufgaben übertragen möchte, aus welchen Gründen auch immer, kannst du auch nicht daran machen. Entweder überzeugst du ihn (falls er sich irrt) oder du bleibst bei der dir übertragenen Tätigkeit oder du schaust dich neu um.

Herbert Meyer

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Möglicherweise ist die Eingruppierungsfrage sekundär. Es gibt Kostenträger, die in Verträgen sehr dezidiert festlegen, welche Ausbildungsprofile in den vergebenen Projekten als Personal eingesetzt werden dürfen. Da ist es auch durchaus üblich, zwischen Bachelor- und Masterabschlüssen zu differenzieren. Möglicherweise handelt es sich also nicht um eine Tarifproblematik, sondern um eine Vergabeproblematik, die dein Arbeitgeber im Dialog mit dem Kostenträger klären muss.

FnResponse

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Vielen lieben Dank an alle!!!

Super erklärt und sehr hilfreich.

Das klärt meine Möglichkeiten besser.

Danke