Hallo zusammen,
Ich bin bei einer Stadttocher als Sozialarbeiterin eingestellt (2. Befristung bis April 2024) und werde dementsprechend nach tvöd sue vergütet. Nun spiele ich mit dem Gedanken fristgerecht (bis 6 Wochen zum quartalsende) zum 31.12. Zu kündigen. Nun sorge ich mich um die Jahressonderzahlung. Meines Wissens nach (zumindest war es vor einigen Jahren noch so) darf die Jahressonderzahlung nur behalten werden, sofern man bis 31.03. Für die Einrichtung tätig ist, ansonsten kann diese Zurückgefordert werden.
Ist dem (noch) so?