Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Nach einer ersten Sichtung der Stellungnahmen hat das federführende Ressort beschlossen, dass der vorliegende Entwurf derzeit noch einige gewichtige, verfassungsrechtliche Fragen aufweist, deren Klärung noch eine Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit Blick auf die verbleibende, kurze Dauer der laufenden Legislaturperiode sieht sich das BMI daher außer Stande, das parlamentarische Verfahren noch vor der Bundestagswahl 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Es wird daher Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ein rechtskonformes Gesetz umzusetzen. Das Ziel des Ministeriums ist es nunmehr, in den anstehenden Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes im Rahmen der angespannten Haushaltslage ein für beide Seiten, faires und finanzierbares Ergebnis zu erreichen, um den öffentlichen Dienst somit auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber aufzustellen.
So, oder so ähnlich, wird es in absehbarer Zeit aus dem parlamentarischen Raum verlauten. Also zumindest, wenn man den Fachleuten glauben darf, die jetzt mit der Bewertung der Stellungnahmen für die Hausleitung beschäftigt sind.