Autor Thema: erneute Probezeit, Projektstelle  (Read 5464 times)

sunholiday

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erneute Probezeit, Projektstelle
« am: 14.09.2024 21:21 »
Hallo zusammen,

folgender Umstand.
Bin seit Mitte 2021 in einem Drittmittelprojekt, Uni. In der Zeit gab es bereits 1 mal eine Vertragsverlängerung da 1 Projekt zu Ende ging und das nächste gleich darauf folgte.

Ende letzten Jahres zeichnete es sich jedoch ab, dass die Verlängerung bzw. Neubeantragung eines Folgeprojektes länger dauert und es erstmal eine Lücke gibt. Leider zog sich das Ganze doch länger hin und der neue Vertrag kam dann endlich im Juni diesen Jahres.

Dieser läuft wieder knapp 4 Jahre.
Die Stelle musste zuvor auch erneut ausgeschrieben werden, worauf ich mich wieder bewerben musste inkl. Vorstellungsgespräch etc. alles Regularien halt.

Nun ging es im Juni endlich wieder los und wäre auch so normal weitergelaufen bis auf den Umstand, dass der zu betreuende Prof. bzw. mein Chef ab Ende August in Pension geht bzw. nun auch gegangen ist. von seiner Seite hieß es stets, dass er einen Antrag auf Verlängerung gestellt hat, er natürlich bleibt und das alles einen Weg geht...was aber nun doch nicht so war.
Erst jetzt haben wir erst erfahren das hier wohl nie eine wirkliche Chance bestand, und wohl schon länger klar war, dass das Projekt ein anderer Prof. übernimmt.

Das ist nun ab letzter Woche der Fall, es gab auch schon eine Vorstellungsrunde, Planung, Arbeitsverteilung usw..
Nun hatte schon ab Anfang des Jahres stets "Bauchschmerzen", neuer Chef hat vielleicht andere Vorstellungen usw… und habe kein gutes Gefühl gehabt. Leider ist nun alles eingetreten… Normalerweise hätte ich die erneute Probezeit auch sofort verkürzen sollen bzw. einen Antrag stellen…es geht wohl irgendwie.

Wie sollte es auch anders sein, erfuhr ich nun gestern durch einen Kollegen, dass es wohl doch so aussieht dass mich der neue Chef nicht behalten will und wohl irgendwann die Option der Probezeit gezogen wird. Heißt ohne Gespräch von heute auf morgen die Kündigung.
Er wusste es nicht genau aber meinte nur, dass ich mich schon mal drauf einstellen soll.... klasse, das Bauchgefühl hatte also die ganze Zeit recht.

Dazu sagen muss man dass ich kein Wissenschaftler sondern nur techn, Angestellter ohne Studium (Fachinformatiker)...das sei wohl auch mit ein Grund warum ich nicht bleiben kann. Er würde wohl schon gern seine eigenen Leute reinholen, mit Master usw.... und das Ganze Projekt halt so machen wie er es möchte...ist halt jetzt der Projektleiter.

Meine erneute Einstellung im Juni erfolgte auch nur weil ich bereits die Zusage hatte und die Personalabteilung daran gebunden war.
Es sind natürlich nur Gerüchte und bisher hatte ich eigentlich nicht den Eindruck, dass der neue Chef mich nicht nun loswerden will.

Sollte es nun aber echt dazu kommen finde ich das Ganze Vorgehen der Uni schon sehr fragwürdig.
Ich war 2,5 Jahre unter dem alten Prof angestellt, immer alle Aufgaben erledigt, nie Probleme, wir haben uns gut verstanden, eingespieltes Team, die Probezeit war lange vorbei, und nun dürfen mit ihm auch seine Mitarbeiter gehen? Nach dem Motto "ihr werdet nicht mehr gebraucht" ?
Unser Team hat ja nun auch den Antrag für das Folgeprojekt gemacht und eingereicht, ohne uns hätte es die Fortführung also gar nicht gegegben. Und nun wird so mit einem umgegangen?

Ja ich weiß dass es in dem Falle vermutlich schlecht aussieht, und ich nicht viel Möglichkeiten habe aber wie sieht denn die rechtliche Lage genau aus, auch grade im Hinblick mit einer neuen Probezeit? Ist das überhaupt ein übliches und normales Vorgehen?

Mein Arbeitgeber ist ja auch nicht mein neuer Vorgesetzter sondern die Uni mit der ich einen Arbeitsvertrag habe. Ich kenne auch kein Unternehmen wo feste Mitarbeiter erstmal alle ausgetauscht werden, wenn ein neuer Chef in einer Abteilung anfängt, nach dem Motto er möchte andere Leute.

Weiterhin ist ja auch die gesamte Situation, ich hab ja nun bis Juni gewartet da es stets hieß dass alles genehmigt ist und es bald weiter gehen soll.
Ursprünglich vorgesehen war ja auch ein nahtloser Übergang und in dem Falle hätte es natürlich keine neue Probezeit gegeben,...

Hätte man mir am Anfang des Jahres gesagt, dass es vermutlich nichts mehr wird, Prof geht n Pension usw.. hätte ich ja schon lange einen neuen Job, aber da kam ja nie was in die Richtung. Ich vermute auch wegen der Zusage die es bereits gab.

Mich aber nun doch loszuwerden über die neue Probezeit ist doch schon sehr sehr fragwürdig, allein schon vom arbeitsrechtlichen her. Das kann niemals so duchgehen.
Wie gesagt ich weiß es natürlich nicht, aber mache mir nun meine Gedanken. Ja ich weiß die Stelle ist sowieso befristet aber halt noch für 4 Jahre.

Könnte das mein Arbeitgeber einfach so durchziehen und wäre das Ganze auch wasserdicht vor einem Arbeitsgericht z.b. ?
oder sind da meine Bedenken doch unbegründet und es noch andere Stellen, Personalrat etc. die hier ein Wort mitreden haben?

ike

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #1 am: 14.09.2024 22:06 »
Die wichtigen Informationen bzgl. Probezeit sind eigentlich nur:
Du hast zwei aufeinanderfolgende befristetet Arbeitsverträge, warst im 1. davon min. 6 Monate beschäftigt.

a) es gibt keine Unterbrechung zwischen den zwei Verträgen:
Es ist keine erneute Probezeit zulässig.

b) es gab eine Unterbrechung zwischen den 2 Beschäftigungsverhältnissen:
Bitte die Dauer der Unterbrechung mitteilen.

Wir gehen jeweils davon aus, dass es sich um denselben AG handelt.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #2 am: 14.09.2024 23:30 »

b) es gab eine Unterbrechung zwischen den 2 Beschäftigungsverhältnissen:
Bitte die Dauer der Unterbrechung mitteilen.

Wir gehen jeweils davon aus, dass es sich um denselben AG handelt.

es gab eine Unterbrechung von 5,5 Monaten.
Diese war ursprünglich aber nicht vorgesehen sondern ergab sich letztendlich aus der langen Genehmigungsphase, für die ich ja im Prinzip nichts konnte.

ike

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #3 am: 15.09.2024 06:57 »
Es findet sich im Internet zu dem Thema wenig, ich bin hier aber der Meinung, dass bei dieser Länge der Unterbrechung eine erneute Probezeit zulässig ist.

Andere hier im Forum mögen sicher zu einer anderen Meinung kommen

Ein Beispiel, bei dem es keine erneute Probezeit gibt, ist wohl die Tätigkeit von Lehrern, die während der Sommerferien nur wenige Wochen ohne Arbeitsvertrag sind und dann zum neuen Schuljahr wieder eingestellt werden, weil dieselbe Tätigkeit ja wieder weiter ausgeführt wird

Bei Dir wäre es wohl etwas problematischer, weil, was man so herausliest, es sich um ein völlig neues Projekt mit neuem Professor handelt!?
Dazu noch die doch recht lange Unterbrechung.

Klagen könnte man natürlich dagegen sicher, aber ich würde mir an dieser Stelle ehe einen neuen AG suchen.

clarion

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #4 am: 15.09.2024 08:09 »
Ich hätte mir schon 5 Monate Unterbrechung nicht gefallen lassen und mir etwas anderes gesucht. Als Fachinformatiker muss man sich so etwas nicht gefallen lassen.

Ich würde jetzt die Flucht nach vorn antreten und mit dem Professor reden. Es ist schlecht, solche Entscheidungen aufgrund von Hörensagen zu treffen.

MoinMoin

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #5 am: 15.09.2024 09:56 »
Der Begriff Probezeit hat tariflich nur auf die Kündigungsfristen Einfluss.
Hier dürfte die verkürzte Frist durchaus gelten.
Ob das KSchG gilt oder nicht ist doch in der Fragestellung entscheidend.
Und da sagt meine Bauchgefühl, nach. 5 Monaten Pause, gilt es noch nicht.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #6 am: 15.09.2024 16:18 »
Bei Dir wäre es wohl etwas problematischer, weil, was man so herausliest, es sich um ein völlig neues Projekt mit neuem Professor handelt!?
Dazu noch die doch recht lange Unterbrechung.

Klagen könnte man natürlich dagegen sicher, aber ich würde mir an dieser Stelle ehe einen neuen AG suchen.

nein es ist kein neues Projekt sondern das Gleiche welches von diesem Professor nun übernommen wurde. und ohne diese lange Unterbrechung wäre selbst eine erneute Probezeit jetzt ja schon wieder vorbei gewesen. Mir kommt es daher auch etwas so vor als ob das Absicht seitens der Uni war.

Ich würde jetzt die Flucht nach vorn antreten und mit dem Professor reden. Es ist schlecht, solche Entscheidungen aufgrund von Hörensagen zu treffen.

ja das hab ich eigentlich auch vor. Dann soll er es mir gleichen sagen und falls ich weitermachen darf lasse ich mir das natürlich schriftlich geben.


Ob das KSchG gilt oder nicht ist doch in der Fragestellung entscheidend.
Und da sagt meine Bauchgefühl, nach. 5 Monaten Pause, gilt es noch nicht.

Heißt nach dieser Zeit ist man quasi wie ein neuer Mitarbeiter der sich erneut bewähren muss?

TVOEDAnwender

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #7 am: 15.09.2024 18:47 »
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.

clarion

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #8 am: 15.09.2024 19:15 »
Hallo,

konfrontiere ihn einfach damit, was man sich so erzählt. Sage dem Prof., dass die Gerüchte hier keine Basis für gute Zusammenarbeit sind und frage direkt, ob er Dir innerhalb der Probezeit kündigen will und wenn er "Ja" sagen solltest, fragst Du "Warum". Wenn er rumdruckst, sagst Du ihm, dass Du noch heute eine klare Antwort willst und unklare Aussagen unfair sind. Evtl. magst Du noch ein Personalratsmitglied mitnehmen.

Es könnte sein, dass Dich jemand anders im Team Dich ausbooten will, und der Prof aus allen Wolken fallen wird. Daher tun klare Worte jetzt Not, freundlich aber klar im Ton. In der Wissenschaft wird um knappe Ressourcen manchmal unfair gekämpft.


MoinMoin

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #9 am: 15.09.2024 21:33 »
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.
Eben.
Und auch wenn man die tarifliche Probezeit im AV ausschließt, könnte der AG das machen.
Da die Probezeit nichts über den Kündigungsschutz aussagt, sondern reinweg eine kurze Kündigungsfrist ermöglicht.

ike

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #10 am: 15.09.2024 22:50 »
Wir sind uns alle also einig, dass hier eine neue Probezeit zulässig erscheint.

Ich frage mich ja dennoch, wie man es sich gefallen lässt, so lange warten zu lassen.

Jemand hat vorgeschlagen, den Prof zu konfrontieren.
Naja, Profs haben so ihre Eigenarten und Kritik mögen viele gar nicht.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #11 am: 15.09.2024 23:17 »
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.

ok. und das ist echt wasserdicht vor Gericht, auch mit Einbeziehung aller Umstände? Also zunächst Aussicht auf Verlängerung, erneute Zusage, evt. nahtloser Übergang?

Ich wurde ja auch stets hingehalten in den 5 Monaten und mir wurde stets versichert dass es natürlich bald weiter gehen soll, selbst nach einer direkten Nachfrage von mir ob man mich denn überhaupt noch will. "Ja natürlich", war die Antwort.
Würde so etwas für mich sprechen, oder hat das bei einer Probezeitkündigung keinerlei Relevanz?


Wir sind uns alle also einig, dass hier eine neue Probezeit zulässig erscheint.

Ich frage mich ja dennoch, wie man es sich gefallen lässt, so lange warten zu lassen.
 

Das eine neue Probezeit zulässig ist mag schon so korrekt sein. Nur das diese von vornherein extra so geplant war um mich so dann tatsächlich loszuwerden finde ich nicht in Ordnung.

Pro Forma die Probezeit im Arbeitsvertrag mit fest zu halten (wovon ich bislang ausging) ist ja etwas anderes als diese dann auch tatsächlich anzuwenden und mich zu kündigen, wie ich nun über die Gerüchte eben gehört habe.

Jemand hat vorgeschlagen, den Prof zu konfrontieren.
Naja, Profs haben so ihre Eigenarten und Kritik mögen viele gar nicht.

Ja aber es wird besser sein. Etwas warte ich damit aber noch, denn es ist ja nun gerade mal eine Woche seitdem wir uns kennen.

Da die Probezeit nichts über den Kündigungsschutz aussagt, sondern reinweg eine kurze Kündigungsfrist ermöglicht.

Ok, das heißt der Kündigungsschutz könnte trotzdem gelten?

clarion

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #12 am: 16.09.2024 06:32 »
Den Prof kontaktieren heißt ja nicht, ihn zu kritisieren. Und selbst wenn der Prof die Ansprache als Kritik auffassen sollte, dann weiß man wenigstens, woran man ist. Wer will denn schon bei einem Choleriker arbeiten.

Ich halte es für völlig normal,  dass man in der Anfangszeit Einzelgespräche mit den Mitarbeitern führt bzw. die Mitarbeiter ein solches Gespräch führen wollen.

@sunholiday, Du kennst den neuen Prof gerade mal eine Woche. Ich befürchte, bei Euch wird viel zu viel spekuliert und geredet. Meinen es Deine Kollegen wirklich gut mit Dir?

Ich nehme an, dass auch diese Stelle befristet ist. Du hast einen Mangelberuf. Warum lässt Du Dich überhaupt auf Befristungen ein und lässt Dich sogar fast ein halbes Jahr hinhalten?

MoinMoin

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #13 am: 16.09.2024 06:39 »
Nein sunholiday, dass heißt, dass das, was du Probezeit nennst, für die gesetzliche Grundlage des Kündigungsschutzes irrelevant ist.
Selbst wenn in deinem Vertrag stehen würde, die Probezeit beträgt 1Tag, könnte der AG dich, weil das KSchG nicht greift, die ersten 6 Monate grund- und kommentarlos kündigen.

Und leider bist du so ungeschickt gewesen, dich
a) solange hinhalten zu lassen, ohne was in der Hand zu haben
b) einen neuen Vertrag unterschrieben hast, der eben dieses Szenario nicht ausschließt.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #14 am: 16.09.2024 09:42 »
Ich nehme an, dass auch diese Stelle befristet ist. Du hast einen Mangelberuf. Warum lässt Du Dich überhaupt auf Befristungen ein und lässt Dich sogar fast ein halbes Jahr hinhalten?

verschiedenste Umstände, ortgebundenheit, freundliche Kollegen, work-life balance und da wollte ich nicht schon wieder etwas neues suchen nur weil es unbefristet ist. Ja langfristig ist das natürlich schon die bessere Alternative da man mit Befristung stets auf heißen Kohlen sitzt.

Nein sunholiday, dass heißt, dass das, was du Probezeit nennst, für die gesetzliche Grundlage des Kündigungsschutzes irrelevant ist.
Selbst wenn in deinem Vertrag stehen würde, die Probezeit beträgt 1Tag, könnte der AG dich, weil das KSchG nicht greift, die ersten 6 Monate grund- und kommentarlos kündigen.



ok das heißt der Kündigungsschutz greift generell erst nach 6 Monaten, und eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit hat wenig bis sehr wenig Aussicht auf Erfolg?