Autor Thema: Nebenberuflich selbstständig - Krankenkasse?  (Read 1276 times)

RsQ

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Vorab: Nein, ich bin trotz längerer Suche (noch) nicht im öD, habe hier im Forum aber schon sehr viele interessante Dinge gelernt und würde mich freuen, wenn hierzu ebenfalls jemand einen Ratschlag hat:

Ich fange in Kürze einen neuen Job an. Der ist so attraktiv, dass ich für eine Startphase bewusst auf ein höheres Gehalt verzichtet und sich das erst im Laufe 2025 deutlich erhöhen wird. Parallel bin ich bereits selbstständig und werde das auch fortführen. Der Verdienst dabei ist schwankend, könnte kurzzeitig (ca. sechs Monate) aber durchaus das reduzierte Job-Gehalt übersteigen.

Nun kommt ja zwangsläufig der Punkt, an dem es um die Krankenversicherungsbeiträge (GKV) geht und die Abwägung, was haupt- und was nebenberuflich ist. Mein eigenes Projekt ist "was Digitales", d. h. mit relativ wenig Stundenaufwand kommt da eine solide Summe zusammen.

Fragen:
- Kennt die Krankenkasse überhaupt Details zu einzelnen Einkommensdaten (also bspw. aus dem Steuerbescheid)?
- Wird bei so einer Betrachtung aufs Kalenderjahr geblickt - oder monatsweise? (Letzteres wäre m. E. ja eigentlich Quatsch, weil ein Unternehmensgewinn ja erst nach dem Steuerbescheid feststeht, mithin also ca. 1,5 Jahre nach dem relevanten Jahr)

Bastel

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Antw:Nebenberuflich selbstständig - Krankenkasse?
« Antwort #1 am: 23.09.2024 21:02 »
Du musst das eigentlich der Krankenkasse melden ;) Außer du liegst über der Beitragsbemessungsgrenze.

RsQ

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Antw:Nebenberuflich selbstständig - Krankenkasse?
« Antwort #2 am: 23.09.2024 21:23 »
Ich lese mich seit einigen Tagen ins Thema ein - eine solche Pflicht finde ich spontan nirgends. Wohl aber diese Kriterienliste:

Zitat
  • Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit hat für Sie eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung.
  • Der Aufwand an Zeit für die Selbstständigkeit bildet nicht den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit. Eventuell ist Ihr Angestelltenverhältnis sogar eine Vollzeitstelle.
  • Sie arbeiten weniger als 20 Stunden pro Woche selbstständig und verdienen damit nicht mehr als 75 % der monatlichen Bezugsgröße. Achtung: Diese Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt.
  • Sie beschäftigen keine Angestellten oder maximal einen Minijobber.
  • Für Ihre Existenzgründung beziehen Sie keinen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit, da nur Haupterwerbsgründungen auf diese Weise gefördert werden.

Eigentlich kann ich überall einen Haken dran machen. Nur beim ersten Punkt ("untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung") würde es für wenige Monate evtl. anders aussehen. Aufs Jahr gesehen aber nicht.