Autor Thema: [Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung  (Read 14712 times)

blub1984w

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Hallöchen,
ich hoffe hier auf Erfahrungswerte und ggf. Insiderwissen.

Ich habe im Juli bei der Geschäftsleitung nachgefragt, ob man für mich vorübergehend (für einen Zeitraum von zwei Wochen) die Homeofficeregelung für uns Kostenbeamte abändern könnte. Wir dürfen einmal die Woche ganztags ins Homeoffice nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Ich wollte, aufgrund der Einschulung meines Sohnes, in den ersten zwei Wochen zumindest zwei halbe (!) Tage ins Homeoffice, damit ich an den Tagen den Kleinen von der Schule abholen kann und hier vorallem nicht so viel liegen bleibt. Dies wurde mir natürlich abgelehnt. Die Einschulung war Donnerstags, Samstag/Sonntagnacht bin ich leider krank geworden, vermutlich Corona. Ich war stark erkältet, viele Leute (die Donnerstagabends wie ich dann beim Behördenfest waren) waren danach an Corona erkrankt. ich selbst hatte mich leider nicht getestet.

Nun wurde ich natürlich krank geschrieben, bevor ich aber das Attest abgeben konnte, stand Vormittags ein WAchtmeister bei uns vor der Tür und wollte mir einen Brief übergeben, dass ich ab sofort eine Attestpflicht ab dem ersten Tag habe. Nun war ich aber leider nicht da, ich war zur Apotheke (weil ich kein Fiebermittel mehr hatte) und hab dann auf direktem Weg, Sohnemann von der Schule abgeholt.

Jetzt wird mir natürlich ein Gefälligkeitsattest vorgeworfen, als Trotzreaktion darauf, dass ich die Sonderregelung nicht bekommen habe. Fakt ist aber, dass ich nur drei Tage gefehlt habe, da ich wusste, dass ab dem vierten Tag das Team so unterbesetzt ist. Hab mich also dann Donnerstags zum Dienst gequält- getreu dem Motto "Alles für den Dackel - alles für den Club".

Weiterhin verlangt die Geschäftsleitung nunmehr, dass ich für jede Krankmeldung mich beim Amtsarzt melden soll. Also für jedes Durchfall, für jede Migräneattackte, die im Laufe des Tages auftritt, egal. Für jeden Tag der Krankmeldung nicht nur ein ärztliches Attest, sondern auch ein amtsärztliches Attest.

Ich habe völlig fertig zwischenzeitlich beim LOStA vorgesprochen, Geschäftsleitung lässt sich trotzdem nicht abbringen. Habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. hiergegen werden wir vorgehen.

Hatte jemand schon mal solch einen Fall? Ich bin etwas ratlos.

Und dann hofft sie noch, dass sie hofft, dass das ganze keinen negativen Einfluss auf meine Arbeit hier haben wird. Klar, ich kotze mehrmals die Woche, weil ich hier für etwas bestraft werde, was ich nicht getan habe und man noch nichtmal vom Personalrat Unterstützung bekommt. Weiterhin kommt auch der Rechtsschutz der Gewerkschaft nicht aus dem Quark, habe in den letzten 3,5 Wochen zwei E-Mails geschrieben, es kommt noch nicht einmal ne Eingangsbestätigung. Traurig.

Ich bin total fertig und kann einfach nicht mehr :(
« Last Edit: 26.09.2024 23:31 von Admin »

Rheini

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #1 am: 24.09.2024 12:34 »
Hallöchen,
ich hoffe hier auf Erfahrungswerte und ggf. Insiderwissen.

Ich habe im Juli bei der Geschäftsleitung nachgefragt, ob man für mich vorübergehend (für einen Zeitraum von zwei Wochen) die Homeofficeregelung für uns Kostenbeamte abändern könnte. Wir dürfen einmal die Woche ganztags ins Homeoffice nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Ich wollte, aufgrund der Einschulung meines Sohnes, in den ersten zwei Wochen zumindest zwei halbe (!) Tage ins Homeoffice, damit ich an den Tagen den Kleinen von der Schule abholen kann und hier vorallem nicht so viel liegen bleibt. Dies wurde mir natürlich abgelehnt. Die Einschulung war Donnerstags, Samstag/Sonntagnacht bin ich leider krank geworden, vermutlich Corona. Ich war stark erkältet, viele Leute (die Donnerstagabends wie ich dann beim Behördenfest waren) waren danach an Corona erkrankt. ich selbst hatte mich leider nicht getestet.

Nun wurde ich natürlich krank geschrieben, bevor ich aber das Attest abgeben konnte, stand Vormittags ein WAchtmeister bei uns vor der Tür und wollte mir einen Brief übergeben, dass ich ab sofort eine Attestpflicht ab dem ersten Tag habe. Nun war ich aber leider nicht da, ich war zur Apotheke (weil ich kein Fiebermittel mehr hatte) und hab dann auf direktem Weg, Sohnemann von der Schule abgeholt.

Jetzt wird mir natürlich ein Gefälligkeitsattest vorgeworfen, als Trotzreaktion darauf, dass ich die Sonderregelung nicht bekommen habe. Fakt ist aber, dass ich nur drei Tage gefehlt habe, da ich wusste, dass ab dem vierten Tag das Team so unterbesetzt ist. Hab mich also dann Donnerstags zum Dienst gequält- getreu dem Motto "Alles für den Dackel - alles für den Club".

Weiterhin verlangt die Geschäftsleitung nunmehr, dass ich für jede Krankmeldung mich beim Amtsarzt melden soll. Also für jedes Durchfall, für jede Migräneattackte, die im Laufe des Tages auftritt, egal. Für jeden Tag der Krankmeldung nicht nur ein ärztliches Attest, sondern auch ein amtsärztliches Attest.

Ich habe völlig fertig zwischenzeitlich beim LOStA vorgesprochen, Geschäftsleitung lässt sich trotzdem nicht abbringen. Habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. hiergegen werden wir vorgehen.

Hatte jemand schon mal solch einen Fall? Ich bin etwas ratlos.

Und dann hofft sie noch, dass sie hofft, dass das ganze keinen negativen Einfluss auf meine Arbeit hier haben wird. Klar, ich kotze mehrmals die Woche, weil ich hier für etwas bestraft werde, was ich nicht getan habe und man noch nichtmal vom Personalrat Unterstützung bekommt. Weiterhin kommt auch der Rechtsschutz der Gewerkschaft nicht aus dem Quark, habe in den letzten 3,5 Wochen zwei E-Mails geschrieben, es kommt noch nicht einmal ne Eingangsbestätigung. Traurig.

Ich bin total fertig und kann einfach nicht mehr :(

Habe solch einen Fall schon mal erlebt. Einhellige Meinung aller Kollegen:" Das war richtig von der Personalabteilung.".

Sorry, aber Du wolltest ja Erfahrungen zu diesem Thema haben.

boysetsfire

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #2 am: 24.09.2024 14:26 »
Ich nehme an, dass es bereits eine längere Vorgeschichte gibt und dass das aktuelle Geschehen lediglich der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Aber wie dem auch sei, vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001215384


Taigawolf

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #3 am: 24.09.2024 14:28 »
Diese Erfahrung kann ja in einem bestimmten Fall auch gerechtfertigt gewesen sein. Das muss aber nicht auf alle Fälle zutreffen. Ich finde in vorliegendem Fall schon richtig, falls das wirklich alles ist,dass dagegen vorgegangen wird. Kann ich aber nicht abschließend beurteilen.

Wie wird denn die Anordnung begründet? Zweifel an der Dienstfähigkeit? Ich halte eine generelle Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung bei jeder Erkrankung für nicht rechtmäßig. Der Dienstherr muss ja im Einzelfall begründete Zweifel haben und dann auch separat anordnen und das begründen. Aber das muss ihr Jurist klären.

Gewerbler

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #4 am: 24.09.2024 14:37 »
Ich stelle mir auch ein wenig die Frage, wie das in der Praxis funktionieren soll. Kriegt man denn überhaupt schnell genug Termine beim Amtsarzt? Trägt die Dienststelle dann die Kosten dafür?

flip

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #5 am: 24.09.2024 14:44 »
Aufträge / Termine beim Amtsarzt mach i.d.R. der AG. Wer bestellt, der bezahlt. Auch kenne ich keine Rechtsgrundlage, die einen während AU dazu verpflichtet etwas zu leisten, wie etwa einen Termin beim Amtsarzt zu buchen.

Casa

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #6 am: 24.09.2024 16:35 »
Gibt es eine Vorgeschichte?

Welches Bundesland?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Fragmon

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #7 am: 25.09.2024 09:39 »
Ich stelle mir auch ein wenig die Frage, wie das in der Praxis funktionieren soll. Kriegt man denn überhaupt schnell genug Termine beim Amtsarzt? Trägt die Dienststelle dann die Kosten dafür?

Ja, das geht, wenn man sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmt. Insbesondere in Fällen, wo diese Anordnung nachvollziehbar ist (Krank / Urlaub / Sonderurlaub /Krank) wird man seitens der Amtsärzte unterstützt und schieben die spontanen Untersuchungen mit in den Zeitplan.

blub1984w

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #8 am: 25.09.2024 12:27 »
Ich nehme an, dass es bereits eine längere Vorgeschichte gibt und dass das aktuelle Geschehen lediglich der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Aber wie dem auch sei, vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001215384


DAnkeschön für den Link, werde ich mir in Ruhe einmal durchlesen.

Die längere Vorgeschichte ist, dass sie und ich miteinander nicht zurechtkommen und sie anderen - dem weltberühmten Flurfunk - mehr glaubt, als mir selbst.

blub1984w

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #9 am: 25.09.2024 12:29 »
Eine konkrete Vorgeschichte gibt es nicht, außer die, die ich im Eingangspost geschrieben habe. Die Attestpflicht vom Arzt ab dem ersten Tag ist mir total schnuppe, sollen se haben, wenn sie wollen.

Aber für jede Erkrankung den Amtsarzt aufsuchen ist mehr als übertrieben. Ich habe ja beide Pflichten direkt zusammen bekommen, also nicht erst Attestpflicht und dann das zweite oben drauf, direkt beides gleichzeitig angeordnet worden. Letztlich unterstellen sie meinen Ärzten, dass die mir Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben.

MoinMoin

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #10 am: 25.09.2024 12:39 »
Bundesland?
ansonsten:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-46540?all=False


49
aa) Rechtsgrundlagen für die Anordnung, bei einem krankheitsbedingten Fernbleiben vom Dienst bereits ab
dem ersten Krankheitstag ein die Dienstunfähigkeit bestätigendes amtsärztliches Zeugnis beizubringen,
sind Art. 95 BayBG und § 16 Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV). Nach Art. 95 Abs.
1 Satz 2 BayBG ist eine Dienstunfähigkeit wegen Krankheit auf Verlangen nachzuweisen. Sind Beamte
mehr als drei Kalendertage dienstunfähig erkrankt, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein
ärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn die Dienstunfähigkeit fortbesteht (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UrlMV). Der
Dienstvorgesetzte kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses auch früher verlangen oder die
Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses anordnen, § 16 Abs. 2 Satz 2 UrlMV. Sowohl das Verlangen
der Vorlage eines Attests zu einem früheren Zeitpunkt als auch die Anordnung der Beibringung eines
amtsärztlichen Zeugnisses stehen im Ermessen des Dienstherrn (Baßlsperger, a.a.O., Art. 95 BayBG Rn.
33).
50
bb) Tatbestandlich setzt die Weisung zur Attestvorlage bzw. Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses
voraus, dass der Beamte nach eigener Einschätzung infolge Krankheit dienstunfähig ist und dass der
Dienstherr Zweifel an dieser (Selbst-) Einschätzung hat. Diese Zweifel dürfen nicht aus der Luft gegriffen,
sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, B.v. 23.3.2006 - 2 A 12/04 - juris Rn.
3; B.v. 28.5.1984 - 2 B 205.82 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.7.2008 - 3 ZB 07.2138 - juris Rn. 4; VG
München, B.v. 10.8.2016 - M 5 E 16.2120 - juris Rn. 23).
« Last Edit: 25.09.2024 12:48 von MoinMoin »

guzmaro

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #11 am: 25.09.2024 12:51 »
warst du in der Vergangenheit oft krank mit oder ohne Krankmeldung?

Bei jemanden wo sonst nie / Selten krank ist, wäre diese Vorgehenweise komisch.

Kenne ich nur bei Personen wo oft krank sind.

Magda

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #12 am: 25.09.2024 13:21 »
Und es gab wirklich keine Vorgeschichte? Wie viele Krankheitstage hattest du in diesem und im letzten Jahr? Wie häufig bist du "Kind-krank"?

Mir ist bei uns kein Fall bekannt, wo der Amtsarzt jede Arbeitsunfähigkeit bestätigen muss und auch die Attestpflicht ab dem ersten Tag kenne ich nur bei Einzelfällen, die wirklich einen längeren Zeitraum (also mind. 1 Jahr) auffällig häufig krank waren (berühmte Erkrankungen rund ums WE/an den Urlaub grenzend).


Versuch

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #13 am: 25.09.2024 16:15 »
Und es gab wirklich keine Vorgeschichte? Wie viele Krankheitstage hattest du in diesem und im letzten Jahr? Wie häufig bist du "Kind-krank"?

Mir ist bei uns kein Fall bekannt, wo der Amtsarzt jede Arbeitsunfähigkeit bestätigen muss und auch die Attestpflicht ab dem ersten Tag kenne ich nur bei Einzelfällen, die wirklich einen längeren Zeitraum (also mind. 1 Jahr) auffällig häufig krank waren (berühmte Erkrankungen rund ums WE/an den Urlaub grenzend).

Was ist häufig?

20 Tage um Jahr?
10?

Casa

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Antw:Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
« Antwort #14 am: 25.09.2024 16:57 »
Zitat
Die Einschulung war Donnerstags, Samstag/Sonntagnacht bin ich leider krank geworden, vermutlich Corona. Ich war stark erkältet, viele Leute (die Donnerstagabends wie ich dann beim Behördenfest waren) waren danach an Corona erkrankt.

Zur Klarstellung der zeitlichen Abfolge. Die Erkrankung erfolgte am Wochenende VOR der Einschulung des Kindes (Donnerstag) oder am direkt darauf folgenden Wochenende, sodass du die Woche NACH der Einschulung krank warst?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)