Ich halte auch nichts von dieser "Zwangsrente"..sicherlich gut gemeint, sollte aber freiwillig bleiben..
Ich halte von Zwängen auch nichts und würde sicherlich durchaus gerne den AG Anteil direkt mitnehmen.
Sowas habe ich bei anderen AGs durchaus schon erlebt: Wahlfreiheit ob man den AG Anteil an der Betriebsrente als Lohn haben möchte (abzgl. der ganzen Abgaben) oder in die Betriebsrente (ohne diese Abgaben) eingezahlt haben will.
Wenn hier die Wahlfreiheit sein sollte, An musst nichts zahlen, kriegst aber ich nicht mehr Lohn (und AG freut sich weil Geld gespart), dann ist die Rendite doch ok.
Die VBL West ist im öffentlichen Dienst ähnlich wie die gesetzliche Rente eine Umlageversicherung. Die laufenden Einnahmen finanzieren die laufenden Renten.
Gleichzeitig sichert die VBL auch ohne Gesundheitsprüfung die biometrischen Risiken Tod (Hinterbliebenenversorgung) und Erwerbsminderung mit ab. Dieses Risiko wird daher auf viele Schultern verteilt.
Ähnlich wie bei der Beamtenversorgung möchte der ÖD so seine Mitarbeiter auch im Alter oder bei Krankheit gut versorgt wissen.
Ein Auszahlung an die betroffenen ist unfinanzbar, weil dann ja die Arbeitgeber doppelt zahlen müssten (die Beiträge fehlen dann ja im Umlagesystem) und außerdem würden vermutlich nur noch Menschen, die sich nicht oder nur schlecht privat versichern könnten, in dem System verbleiben. Da der öffentliche Dienst im Verhältnis zur PW mehr Schwerbehinderte Menschen beschäftigt, profitieren auch mehr Menschen als in der PW von diesen zusätzlichen Absicherungen.
Die Idee, das Geld anderweitig anzulegen, scheitert in 3/4 der Fälle daran, dass die Spardisziplin durch die Katastrophen des Lebens nicht eingehalten wird und so dass Leben im Alter sich deutlich schwieriger gestaltet. Nicht umsonst sind Selbständige ohne Verpflichtung zu Altersvorsorge sieben Mal häufiger von Altersarmut betroffen als Arbeitnehmer.