Autor Thema: Schwerbehinderter in der Probezeit  (Read 1891 times)

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 141
Antw:Schwerbehinderter in der Probezeit
« Antwort #15 am: 14.10.2024 16:30 »
...
Man sollte also sicherheitshalber für einem SB, dem man uU kündigen möchte, rechtzeitig Präventionsmassnahmen durchführen, dann ist man save, wenn man dann doch kündigt.
Danke für die Übersetzung, letztlich ist auch die Suche nach einem "leidensgerechten" Arbeitsplatz nichts anderes.

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 141
Antw:Schwerbehinderter in der Probezeit
« Antwort #16 am: 14.10.2024 16:51 »
Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.
Das war das Thema der letzten Beiträge...

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,975
Antw:Schwerbehinderter in der Probezeit
« Antwort #17 am: 14.10.2024 19:24 »
Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.
Das war das Thema der letzten Beiträge...
Ja, ein Kluge AG, bindet dann halt das Integrationsamt, SBV ein und fragt, was man so verbessern könnte für den MA, dann sind irgendwann die 5,5 Monate um, uU bevor wirklich viel davon umgesetzt werden konnte und man kündigt.
Ende Gelände, klage Chance? Sie LAG Urteil.
Halt bisserl mehr Aufwand

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 353
Antw:Schwerbehinderter in der Probezeit
« Antwort #18 am: 15.10.2024 10:59 »
Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs.  ;D

Es gibt (!) bereits klare Grundsatzscheidungen des BAG, nur hier hat ein (1. !) Landesarbeitsgericht dies ignoriert. Selbst wenn der AG nicht in Revision geht, bleibt es dennoch bei der Richtung des BAG. Es sei denn, das BAG sieht Handlungsbedarf oder Überarbeitungsbedarf seiner bisherigen Rechtsmeinung. Erst wenn das der Fall sein sollte und das BAG von sich aus aktiv wird, würde ich von einer Tendenz sprechen.

Btw, was soll das aber bringen? Wenn wirklich die Anforderungen an Kündigungen schwerbehinderter Personen hochgeschraubt werden, hätten wir wieder ein neues Bürokratiemonster. Und jeder AG wird sich zukünftig noch 3x zusätzlich überlegen, ob er solche Personen überhaupt einstellt, da ja schon die einfache Trennung in der Probezeit nicht mehr einfach wäre.