Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs.
Es gibt (!) bereits klare Grundsatzscheidungen des BAG, nur hier hat ein (1. !) Landesarbeitsgericht dies ignoriert. Selbst wenn der AG nicht in Revision geht, bleibt es dennoch bei der Richtung des BAG. Es sei denn, das BAG sieht Handlungsbedarf oder Überarbeitungsbedarf seiner bisherigen Rechtsmeinung. Erst wenn das der Fall sein sollte und das BAG von sich aus aktiv wird, würde ich von einer Tendenz sprechen.
Btw, was soll das aber bringen? Wenn wirklich die Anforderungen an Kündigungen schwerbehinderter Personen hochgeschraubt werden, hätten wir wieder ein neues Bürokratiemonster. Und jeder AG wird sich zukünftig noch 3x zusätzlich überlegen, ob er solche Personen überhaupt einstellt, da ja schon die einfache Trennung in der Probezeit nicht mehr einfach wäre.