Naja, wenn du gar keine Lust auf die Stellvertretung hast, kannst den den anderen SGL galant den Vortritt lassen.

1. Organisationshoheit des AG. Wie er sich strukturiert, ist ihm überlassen.
2. Kommt darauf an... Zum einen, ob sich die Tätigkeit noch anderweitig ändert, oder ob es sich um "reguläre" Vertretung oder "ständige" Vertretung handelt. Bei normaler Vertretung vertritt man nur in geringen Zeiträumen, das ist in der Regel nur geringfügig eingruppierungsrelevant. Bei ständiger Vertretung geschieht diese dauerhaft, hat also Einfluss auf die eigene Tätigkeit und ggf. EG.
3. Solange sich die EG nicht dadurch ändert, ist die Änderung nicht zustimmungspflichtig.
4. Egal ob ständige oder normale Vertretung: Solange diese Teil deiner Tätigkeit ist, wird ihr ein gewisser Zeitanteil deiner auszuübenden Tätigkeit zugesprochen. Alle weitere Zeitanteile würden sich ggf. verringern. Du bist dem AG gegenüber zu Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn durch die Stellvertretung Aufgaben liegen bleiben, zeigst du das dem Vorgesetzten an und bittest um Priorisierung.