Es gibt derzeit keine Pläne, die Rente mit 63 abzuschaffen.
Es ist jedoch denkbar, dass die Regelaltersgrenze stufenweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt wird und so bei dem Renteneintritt ab 63 höhere Abschläge möglich sein könnten.
So gibt es Überlegungen, das Renteneintrittsalter ab Jahrgang 65 stufenweise von 67 auf 68 Jahre weiter anzuheben. (Jahrgang 65: 67 Jahre und 1 Monat, Jahrgang 66: 67 Jahre und 2 Monate usw) Dabei müssten dann allerdings Vertrauensschutzregelungen für diejenigen eingeführt werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits 55 Jahre alt sind und verbindlich disponiert haben, bspw durch die Unterschrift unter einen ATZ Vertrag oder durch die Unterschrift unter einen Sozialplan. Auch gibt es Überlegungen, dass für bestimmte Berufsgruppen andere Altersgrenzen eingeführt werden sollen.
Diejenigen, die dann keinen Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen könnten, müssten dann nach diesen Überlegungen mit 63 Jahren statt bisher 14,4 % Abschlag zukünftig bis zu 18 % Abschlag in Kauf nehmen.
Auch gibt es Überlegungen, eine kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge verpflichtend zu machen und Arbeit über den Rentenbeginn hinaus in einem bestimmten Umfang steuerfrei und / oder sozialversicherungsfrei zu stellen.
Auch gibt es Überlegungen, die bisherige Garantie des Rentenniveaus wieder abzuschaffen und so dass Rentenniveau durch zukünftig geringere Rentenanpassungen dämpfen zu können und den Beitragssatz in der RV anheben zu können, damit der Bundeszuschuss nicht weiter steigen muss (Stichwort: Schuldenbremse).
Bei diesen Überlegungen bedarf es jedoch voraussichtlich eines Koalitionspartners, der das mitträgt. Daher bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang das so kommen wird.
Einschnitte in der Rentenpolitik führen bei den nächsten Wahlen oft zu schlechteren Wahlergebnissen, daher sind die Reformen bisher meistens überparteilich einvernehmlich erfolgt. Es gibt allerdings voraussichtlich zwei Parteien (blau und brombeer) im nächsten Bundestag, deren Rentenpolitik sich teilweise fundamental von der bisherigen unterscheidet, so dass ein überparteilicher Konsens mit diesen Randparteien wenig wahrscheinlich erscheint
