Autor Thema: "Rentennah - rentenfern" Wie ist das eigentlich definiert?  (Read 2641 times)

Faunus

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Hat irgendjemand eine Ahnung, wie eigentlich rentenfern/rentennah für die Geburtenjahrgänge definiert sind.

Es gibt doch den einen oder anderen ÖDler, der Verträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren unterschrieben hat, bei denen Zeiten angesammelt werden, um z.B. mit 64 ein Sabbatical zu nehmen und mit 65 als besonders langjähriger AN abschlagsfrei in Rente zu gehen. Da dürfte sich bei dem einen oder anderen mit einer neuen Regierung die langfristige Planung mit "abschlagsfrei" erledigt haben.

PS: Ich gehöre auch zu dieser Klientel, benötige aber nur noch 4 Jahre bis zum Beginn des Sabbaticals, 5 Jahre bis zur abschlagsfreien Renten mit 65 und gehe davon aus, dass 5 Jahre als rentennah gelten und nicht mehr so ohne weiteres änderbar sind - auch wenn die neue Regierung dieses m.M. nach versuchen wird.
Vermutlich wird ein Gericht dieses feststellen müssen *seufz*

BAT

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Rentennah und Rentenfern sind wohl eher Begriffe von der VBL, rentennah ist demnach alles von 1947 oder älter. Meines Wissens gibt es diese Begrifflichkeiten nicht für die GRV.

Rentenonkel

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Nach § 109 SGB VI stehen Versicherten ab dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft zu.

Daher stellt das BVerfG für alle Versicherten, die zum Zeitpunkt der Rechtsänderung bereits das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhöhte Anforderung für mögliche Verschlechterungen durch den Gesetzgeber, weil die sich auf diese Rentenauskunft verlassen dürfen.

Bei Stichtagsregelungen gelten somit alle diejenigen als rentennah, die zum Zeitpunkt der ersten Lesung im Bundestag das 55. Lebensjahr bereits erreicht haben.

BAT

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Na, dann dauert es ja noch mit der Abschaffung der "Rente mit 63".

Faunus

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Danke @rentenonkel.
So hatte ich es bisher auch verstanden, nur war/bin ich mir da nicht mehr so sicher.

Merz, Lindner, Söder & Co. sind ja immer ganz vorne mit den "Ankündigungen" zur Änderung der abschalgsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte, die das 65./63. Lebensjahr (ab Jahrgang 1964/Schwerbehinderung) erreicht haben.

Da frage ich mich natürlich, wie eine künftige Regierung die Abschlagsregelung kippen will, um die nächsten 5 Jahren, 10 Jahre oder 12 Jahre der Rentenversicherungskassen zu entlasten? Danach dürfte es ja sowieso wieder langsam aufwärts gehen.

Ich sehe schon wieder die Gerichte bemüht, weil Politiker Ihre Arbeit wieder Mal nicht korrekt machen. Ich werde dann schon mal , sobald nächstes/übernächstes Jahr das entsprechende Gesetz auf Grund der Mehrheitsverhältnisse Parlamanet und Bundesrat passiert hat, meinen Einspruch bei der DRV in Berlin einreichen *seufz*
« Last Edit: 26.11.2024 20:05 von Faunus »

Faunus

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Na, dann dauert es ja noch mit der Abschaffung der "Rente mit 63".

Jetzt blubbere ich schon den gleichen Quatsch wie Du:

Dier Rente mit 63 gibt es ja garnicht mehr., da die Jahrgänge 1952 oder früher längst in Rente sind, die das nutzen konnten.

2024  liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 4 Monaten.für 1960 geborene, die mindestens 45 Jahre versichert waren.

BAT

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Denk zunächst mal nach, warum ich das in Anführungszeichen gesetzt habe und arbeite an deinem Umgangston.

Faunus

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Hier sind genügen Leute, die das 1 zu 1 glauben und das weißt Du und nutzt Du.
"Quatsch" mag in Deine fürnehmen Welt als schlechtes Benehmen gelten und in meiner Welt ist Manipulation abstoßend.

Rentenonkel

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Es gibt derzeit keine Pläne, die Rente mit 63 abzuschaffen.

Es ist jedoch denkbar, dass die Regelaltersgrenze stufenweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt wird und so bei dem Renteneintritt ab 63 höhere Abschläge möglich sein könnten.

So gibt es Überlegungen, das Renteneintrittsalter ab Jahrgang 65 stufenweise von 67 auf 68 Jahre weiter anzuheben. (Jahrgang 65: 67 Jahre und 1 Monat, Jahrgang 66: 67 Jahre und 2 Monate usw) Dabei müssten dann allerdings Vertrauensschutzregelungen für diejenigen eingeführt werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits 55 Jahre alt sind und verbindlich disponiert haben, bspw durch die Unterschrift unter einen ATZ Vertrag oder durch die Unterschrift unter einen Sozialplan. Auch gibt es Überlegungen, dass für bestimmte Berufsgruppen andere Altersgrenzen eingeführt werden sollen.

Diejenigen, die dann keinen Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen könnten, müssten dann nach diesen Überlegungen mit 63 Jahren statt bisher 14,4 % Abschlag zukünftig bis zu 18 % Abschlag in Kauf nehmen.

Auch gibt es Überlegungen, eine kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge verpflichtend zu machen und Arbeit über den Rentenbeginn hinaus in einem bestimmten Umfang steuerfrei und / oder sozialversicherungsfrei zu stellen.

Auch gibt es Überlegungen, die bisherige Garantie des Rentenniveaus wieder abzuschaffen und so dass Rentenniveau durch zukünftig geringere Rentenanpassungen dämpfen zu können und den Beitragssatz in der RV anheben zu können, damit der Bundeszuschuss nicht weiter steigen muss (Stichwort: Schuldenbremse).

Bei diesen Überlegungen bedarf es jedoch voraussichtlich eines Koalitionspartners, der das mitträgt. Daher bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang das so kommen wird.

Einschnitte in der Rentenpolitik führen bei den nächsten Wahlen oft zu schlechteren Wahlergebnissen, daher sind die Reformen bisher meistens überparteilich einvernehmlich erfolgt. Es gibt allerdings voraussichtlich zwei Parteien (blau und brombeer) im nächsten Bundestag, deren Rentenpolitik sich teilweise fundamental von der bisherigen unterscheidet, so dass ein überparteilicher Konsens mit diesen Randparteien wenig wahrscheinlich erscheint  ;D

BAT

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Du scheinst Insider-Infos zu haben.

Ich gehe davon aus, dass der Vertrauensschutz nicht gilt, für Personen, die ihre Lebensversicherung zum 65. Geburtstag auszahlen lassen, wie es sehr oft der Fall ist?

Und eine Diskussion zur Raufsetzung des Einstiegsalters für die  Abschlagsrente, z. B. auf 64, existiert nicht?

Davon ab, wäre interessant, ob die Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung gerichtsfest ist. Die Auswirkungen könnten weit höher sein als ein oder zwei Jahre Rentenalter rauf oder runter.

Rentenonkel

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Du scheinst Insider-Infos zu haben.

Ich gehe davon aus, dass der Vertrauensschutz nicht gilt, für Personen, die ihre Lebensversicherung zum 65. Geburtstag auszahlen lassen, wie es sehr oft der Fall ist?

Und eine Diskussion zur Raufsetzung des Einstiegsalters für die  Abschlagsrente, z. B. auf 64, existiert nicht?

Davon ab, wäre interessant, ob die Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung gerichtsfest ist. Die Auswirkungen könnten weit höher sein als ein oder zwei Jahre Rentenalter rauf oder runter.

Zur Lebensversicherung: Nein

Zur Raufsetzung des Einstiegsalters 63 mit Abschlägen: Dazu ist mir derzeit nichts bekannt

Die Rechtsprechung zur nachgelagerten Besteuerung ist durch. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Rechtsprechung die zukünftige Kohorte daraufhin abgeschwächt. Rückwirkend ab dem Jahre 2023 wird die Besteuerung bis 2058 um nur noch 0,5 % pro Jahr angehoben.

Renteneintritt 2023:      83,5 %
Renteneintritt 2024:      84,0 %
Renteneintritt 2025:      84,5 %

usw.

Renteneintritt 2057:      99,5 %
Renteneintritt 2058 und später:    100 %

BAT

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Okay, danke für die Info.

Wobei ja einige Ihre Rentenhöhe auch aufgrund der bisherigen Besteuerungsregelungen geplant haben, das dürfte dann aber wohl nicht unter den Vertrauensschutz fallen...

Es bleibt schwierig.

Faunus

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So gibt es Überlegungen, das Renteneintrittsalter ab Jahrgang 65 stufenweise von 67 auf 68 Jahre weiter anzuheben. (Jahrgang 65: 67 Jahre und 1 Monat, Jahrgang 66: 67 Jahre und 2 Monate usw) Dabei müssten dann allerdings Vertrauensschutzregelungen für diejenigen eingeführt werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits 55 Jahre alt sind und verbindlich disponiert haben, bspw durch die Unterschrift unter einen ATZ Vertrag oder durch die Unterschrift unter einen Sozialplan. Auch gibt es Überlegungen, dass für bestimmte Berufsgruppen andere Altersgrenzen eingeführt werden sollen.


Was ich bei den Überlegungen vermisse ist "abschlagsfrei" in Zusammenhang mit besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren mit 65 statt mit 67.
Eine Eröhung des Renteneintrittsalters von 67 auf 68  lässt sich ja noch nachvollziehen und eine entsprechende Anpassung auf 45,5 Jahre z.B.
Aber mein Verdacht ist, das "abschlagsfrei" gibt es dann auschschließlich noch ab 68, der Rest muss grundsätzlich und mit höheren Abschlägen als heute rechnen.


Auch gibt es Überlegungen, die bisherige Garantie des Rentenniveaus wieder abzuschaffen und so dass Rentenniveau durch zukünftig geringere Rentenanpassungen dämpfen zu können und den Beitragssatz in der RV anheben zu können, damit der Bundeszuschuss nicht weiter steigen muss (Stichwort: Schuldenbremse).

Bei der Überlegung kann man bei "ausreichender Dämpfung" davon ausgehen, dass Rentner klagen werden, wenn es so kommt. Die Riesterrente hat ja nun wirklich nicht dazu beigetragen, dass Menschen mit geringerem Einkommen eine Dämpfung packen würden.
Werden Pensionen auch "gedämpft" oder haben der Bund/die Länder keine Probs da mit ihrem Haushalt?
Sind z.B. Selbständigen mit Beitragszahlungen im Gespräch? Könnte man zumindest dafür Sorge tragen, dass diese zumindest zu ihrer eigenen möglicherweise anfallenden Grundsicherung im Alter beitragen?



Faunus

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Mit der nachgelagteren Besteuerung... alle Nase ändert sich etwas am Steuerrecht.
Wie alte Menschen noch eine Einkommensteuererklärung ausfüllen sollen...auch Steuerberater werden weniger ausgebildet (Stichwort: Geburtenschwache Jahrgänge)


Rentenonkel

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Okay, danke für die Info.

Wobei ja einige Ihre Rentenhöhe auch aufgrund der bisherigen Besteuerungsregelungen geplant haben, das dürfte dann aber wohl nicht unter den Vertrauensschutz fallen...

Es bleibt schwierig.

Wenn der zu versteuernde Anteil der Rente um 0,5 % steigt, dann ist das ja nur der Teil, der als höheres zu versteuerndes Einkommen gilt.

Wenn jemand also bspw. 2.000 EUR Rente erhalten würde, würde sein jährlich zu versteuerndes Einkommen um 120 EUR steigen. Ausgehend von einem Steuersatz von 10 % bedeutet das eine steuerliche Mehrbelastung von etwa 12 EUR pro Jahr.

Demgegenüber steht bei einem Durchschnittsverdiener eine Rentensteigerung von etwa 3 EUR pro Monat, den man länger arbeitet.

Daher ist man rein finanziell betrachtet durch die Verlängerung der Regelaltersgrenze trotz minimaler steuerlicher Mehrbelastung in der Regel trotzdem besser gestellt.