Hallo zusammen,
ich bin als nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin in einem Institut einer Universitätsklinik beschäftigt.
Nachdem ich mir die Richtlinien zu den Entgeltgruppen noch einmal durchgelesen habe, frage ich mich, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.
Ich bin in EG 9a eingruppiert, überlege aber nun, ob ich aufgrund meines Bachelorabschlusses einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 9b stellen kann.
Kann mir jemand sagen, ob das gerechtfertigt wäre?