gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.
Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".
Ziemlich verwirrend. Nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um eine geteilte Stelle, sondern um eine Stelle mit mehreren Arbeitsvorgängen, was nicht unüblich ist.
Die Bewertung der Tätigkeit ergibt sich aus
allen übertragenen Arbeitsvorgängen. Dabei wird jeder Arbeitsvorgang zunächst für sich genommen bewertet und dann zu einem Gesamtergebnis für die Bewertung der
gesamten Tätigkeit zusammengerechnet.
Deshalb kann die Entgeltgruppe sich nicht nur auf die Tätigkeit als Sachbearbeiters beziehen, sondern muss die Ausgaben als "Assistenz und Führung" beinhalten.
Natürlich können im Ergebnis auch sachbearbeitende Aufgaben höherwertiger sein, als Führungsaufgaben (je nachdem wie hochwertig die Aufgaben der unterstellten Mitarbeiter sind).
Für die Bewertung von Führung gelten i.d.R. besondere Eingruppierungsmerkmale.
Wenn der AG einen Leiter sucht, wird er hauptsächlich auf die Leitung bei der einschlägigen Berufserfahrung abstellen.
Eine Einarbeitung gibt es tarifrechtlich nicht. Entweder überträgt der AG die Aufgaben komplett, dann besteht auch Anspruch auf das Entgelt ab dem 1. Tag, oder er nimmt zunächst eine Teilübertragung vor. Bei einer Teilübertragung ist wieder die Bewertung der damit verbundenen Aufgaben zu bewerten und entsprechend zu vergüten.