Das war das erste was ich tat.
Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:
Mein Anspruch: 
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist. 
Kein Anspruch auf Geld: 
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.
Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).
Ist das so korrekt???