Ja, ich bin in P8 eingruppiert.
Das ist ja ziemlich unlogisch wie ich finde.
Bin ich also in P10 und aufwärts, würde ich die Zulage wieder erhalten?
Und unterhalb P5 ebenso? Nur dazwischen nicht?
*edit*
Habe unter folgenden Link den TVÖD-K Tarifvertrag mir angeschaut:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D-K_AEV_16_Lesefassung_Stand%2001_08_2023_WS.pdfDort steht explizit, ich zitiere:
Protokollerklärungen:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei
a) an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patientinnen oder Patienten (z.B. Tuberkulose-Patientinnen oder -Patienten), die wegen der
Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind,
b) Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psychiatrischen Abteilungen oder Stationen,c) Kranken in geriatrischen Abteilungen und Stationen,
d) Gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patientinnen und
Patienten,
e) Patientinnen oder Patienten nach Transplantationen innerer Organe
oder von Knochenmark,
f) an AIDS (Vollbild) erkrankten Patientinnen oder Patienten,
g) Patientinnen oder Patienten, bei denen Chemotherapien durchgeführt
oder die mit Strahlen oder mit inkorporierten radioaktiven Stoffen behandelt werden,
ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage in
Höhe von 46,02 Euro. Was stimmt denn nun?
Das ist ja mal komplett widersprüchlich.