Im Kollegenkreis haben jetzt schon einige den Nachzahlungsbescheid erhalten. Die Behörde hat da genau geprüft, ob der Widerspruch auch auf die folgende Jahre entsprechend formuliert wurde. Wenn man da nicht für jedes Jahr Widerspruch eingelegt hatte, gibt es für diese Jahre keine Nachzahlung. Hier nochmal der entsprechende Gesetzesauszug:
Artikel 2
Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020
§ 1
Anwendungsbereich
Die in § 3 festgelegten Nachzahlungen werden denjenigen beamteten Dienstkräften, Richterinnen und Richtern sowie Personen, denen ein Familienzuschlag nach den im Land Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt worden ist, gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften
Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr
gesetzt haben; das geführte Vorverfahren darf hierbei nicht bestandskräftig und ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sein. Soweit ein statthafter Rechtsbehelf sich erkennbar auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für die Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein, sofern ein diesen Anspruch betreffendes Vorverfahren nicht bestandskräftig oder ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist.