Nun, dann scheint eine Regelung zu den Tauschtagen (Bund oder VKA) nicht so ganz rechtssicher zu sein...
Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.
Und wenn die AN (vertreten durch die Gewerkschaften) beim VKA was anderes vertraglich vereinbaren, als beim Bund, dann ist das warum nicht rechtssicher?
So wie man vereinbaren könnte, dass ZA Tage gutgeschrieben werden, wenn man erkrankt.
Wenn man da aber nichts vereinbart, dann hat man halt keinen Anspruch darauf.