@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.
Wenn man sich aber auf einem DP der nächsthöheren Laufbahn bewähren muss, um die Laufbahnbefähigung zu erhalten, ist mir auf Bundesebene noch nie eine Beförderung in diesem Zeitraum untergekommen. Egal ob bei einem Aufstieg mit Master (§ 24 BLV), im Altersaufstieg (§ 27 BLV) oder im Leistungsaufstieg (§ 35 BLV).
Die Vorschriften verbieten es nicht und sehen es gleichzeitig auch nicht vor.
Wenn Deine Landesbehörde eine Möglichkeit dazu sieht, freut es mich persönlich für Dich. Klammere Dich aber nicht zu sehr an diesen Gedanken, denn dann wäre die Enttäuschung zu groß.
xap
Mir war bewusst, dass Du es kennst.
Vielleicht hatte Organisator einen genau so schlechten Tag wie rektumpublicarum mit seiner lustlosen Fragestellung.