Autor Thema: Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?  (Read 1328 times)

rerumpublicarum

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Mit dem Master in den höheren Dienst (hD) -

Welche Erfahrungen habt ihr bei Bund, Land und Kommune dazu sammeln können?

MoinMoin

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #1 am: 24.07.2025 14:58 »
Kommt sehr stark auf die Fachrichtung von dem Master an.

Organisator

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #2 am: 24.07.2025 15:51 »
Da der Master die Bildungsvoraussetzung für den hD ist, wäre ein anderer Weg grundsätzlich unmöglich.

xap

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #3 am: 24.07.2025 16:40 »
Diese Aussage schlichtweg nicht korrekt und war darüber hinaus auch gar keine Antwort die Frage.

Meine Erfahrung aus dem Bundesbereich ist, dass man mit einem Master grundsätzlich gute Möglichkeiten hat im hD verbeamtet zu werden. Wie das auf kommunaler oder Landesebene aussieht, kann ich nicht beurteilen.

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #4 am: 24.07.2025 16:45 »
Ich glaube, hier ist etwas mehr Input nötig.

Es kommt auf die fachliche Laufbahn an. Ein Master of Education ist etwas anders als ein Master of Laws.

Welcher Master in welchem Studium liegt vor?

Welche Fachrichtung im öffentlichen Dienst wird angestrebt? (Verwaltung, Lehrer, technischer Dienst, etc.)

Ganz wichtig! Welcher Dienstherr? (Die Reglungen sind dafür mittlerweile zu bunt!)

2strong

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #5 am: 24.07.2025 20:28 »
Ich kenne zahlreiche Fälle, in denen das im Bundesbereich gelungen ist. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Wirtschaftssissenschaftler, Verwaltungswissenschaftler und Informatiker.

Magda

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #6 am: 25.07.2025 08:23 »
Je nach Bundesland ist es auch möglich. Ich bin im gehobenen Dienst eingestiegen und hab einen Wirtschaftsmaster nebenberuflich studiert und nach Abschluss des Studiums hab ich mich erfolgreich auf eine Stelle im höheren Dienst beworben.

Verbeamtet hat man allerdings den Nachteil, dass man sich mühsam hochbefördern lassen muss. Als Tarifbeschäftigter kommt man direkt in den Genuss der Stellenbewertung.

Greif

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #7 am: 25.07.2025 20:35 »
@xap
Die Antwort ist korrekt, wenn man die Rahmenbedingungen richtig positioniert:
  • Jede Person, die als potentieller Laufbahnabsolvent oder Seiteneinsteiger in den hD möchte, hat (aktuell) diese formelle Bildungsvoraussetzung zu nehmen.
  • Für bereits verbeamtete Personen gibt es darüber hinaus gehende Möglichkeiten, welche sich auf Ebene Kommune, Land oder Bund unterscheiden können.

Johann

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #8 am: 25.07.2025 21:05 »
Laut Aussage meiner Personalabteilung in meiner Behörde in Nds ist es hier wie bei Magda. Da ist verbeamten lassen im gD möglich, mit Abschluss eines Masters erfolgreich auf eine hD Stelle bewerben und mit der Zeit (wenn man sich nicht allzu doof anstellt bis zum Einstiegsamt hD (also A13) jährlich) hochbefördern lassen und dann gehts weiter wie gehabt.
Im schlechtesten Regelfall, wenn man bei uns mit A9 BaL wird, würde man also gut 4 Jahre brauchen, bis man im Einstiegsamt A13 angekommen wäre. Versprechen kann einem natürlich niemand was und wenn von oben kommen sollte, dass es aus Spargründen dieses Jahr keine Beförderungen geben soll, dann wäre das wohl eine zu schluckende Kröte.

Ich werde mich aber auch irgendwann demnächst trotz Master im gD verbeamten lassen, um dann in 10 Jahren oder so mit der Führungsschiene anzufangen und in den hD zu gehen.

xap

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #9 am: 25.07.2025 21:50 »
@xap
Die Antwort ist korrekt, wenn man die Rahmenbedingungen richtig positioniert:
  • Jede Person, die als potentieller Laufbahnabsolvent oder Seiteneinsteiger in den hD möchte, hat (aktuell) diese formelle Bildungsvoraussetzung zu nehmen.
  • Für bereits verbeamtete Personen gibt es darüber hinaus gehende Möglichkeiten, welche sich auf Ebene Kommune, Land oder Bund unterscheiden können.

Richtig. Das aber hätte Organisator bereits herausstellen können. Seine Antwort hatte dennoch keinerlei Kontext zur Frage. Denn diese zielte eben nicht auf die Bildungsvoraussetzungen ab.

Wie du schon richtig erwähnt hast, ist der Master für Beamte keine zwingende Bildungsvoraussetzung, genauso wenig wie ein Studienabschluss / Vorbereitungsdienst eine für den Zugang zum gD. Es gibt sowohl im Rahmen eines Laufbahnwechsels die Möglichkeit ohne Bildungsvoraussetzungen den Wechsel zu vollziehen, als auch für externe Personen die Möglichkeit der Verbeamtung ohne entsprechende Bildungsvoraussetzung. Dies gilt mindestens für den Bund und wird im gD auch praktiziert. Die Not ist groß und man nimmt, was man bekommen kann.

Aber das geht alles am Thema vorbei. Ich wollte letztlich nur auf die unpräzise Antwort von Organisator hinweisen.

Greif

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #10 am: 26.07.2025 16:09 »
@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.

Wenn man sich aber auf einem DP der nächsthöheren Laufbahn bewähren muss, um die Laufbahnbefähigung zu erhalten, ist mir auf Bundesebene noch nie eine Beförderung in diesem Zeitraum untergekommen. Egal ob bei einem Aufstieg mit Master (§ 24 BLV), im Altersaufstieg (§ 27 BLV) oder im Leistungsaufstieg (§ 35 BLV).
Die Vorschriften verbieten es nicht und sehen es gleichzeitig auch nicht vor.

Wenn Deine Landesbehörde eine Möglichkeit dazu sieht, freut es mich persönlich für Dich. Klammere Dich aber nicht zu sehr an diesen Gedanken, denn dann wäre die Enttäuschung zu groß.

xap
Mir war bewusst, dass Du es kennst.
Vielleicht hatte Organisator einen genau so schlechten Tag wie rektumpublicarum mit seiner lustlosen Fragestellung.

MoinMoin

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #11 am: 26.07.2025 17:39 »
@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.
Also ich habe Johan so verstanden, das ein A9gD auf einen A13hD gesetzt wird (weil er plötzlich eine Master und den A13er gewonnen hat).


Und das man dann ratze Fatze durchbefördert wird (also ich kenne das beim Bund, da haben einige auch schneller die nächste Urkunde bekommen als die alte Staub angesetzt hat.)

Unknown

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #12 am: 26.07.2025 18:50 »
Ich verstehe die Logik mit dem durchbefördern nicht. Wieso wird das so gemacht? Ich bewerbe mich mit Master auf einen A13 hD Dienstposten, gewinne die Ausschreibung und absolviere in meinem derzeitigen Statusamt die Laufbahnbefähigung und wenn ich danach die Voraussetzungen erfülle, werde ich zum Rat ernannt. Wieso der "Umweg" durch die komplette Laufbahn des gD?

Greif

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #13 am: 26.07.2025 19:22 »
@Unknown
Wieso Umweg? Wenn Du auf dem DP der nächsthöheren Laufbahn sitzt, muss man nur die Stehzeit für die Laufbahnbefähigung erreichen.
Für das eigene Ego und dem Geldbeutel ist es schön, wenn man in der Zwischenzeit befördert wird. Nach Regeln des Bundes mit mindestens 365 Tagen zwischen den einzelnen Beförderungen.

Für mich ist dies kein Umweg sondern ein riesiges Bonbon. Fast alle Behörden nutzen dieses nicht, denn damit würde man ja Ansatzpunkte für Neid schaffen.
Somit lässt man die Person die höherwertige Arbeit erledigen, sich bewähren und befördert dann nach einigen Jahren zum Einstiegsamt im gD oder hD.

Mein persönliches Highlight ist gerade ein A9m, welcher auf einem Bündeldienstposten A13/A14 nach § 24 BLV sitzt. Der macht sich gerade lang wie eine Giraffe und darf Personen mit mehr Dienstzeit und Endamt im gD führen.
Dies ist nicht Vergnügungssteuerpflichtig und ich kann jeden verstehen, der dann ein entsprechendes Bonbon erhält, denn ein klein wenig ist das schon eine Anerkennung für die Leistungen.

Die einzig mir bekannte formale Antwort, warum man das Bonbon nicht einsetzt ist der Punkt, dass man bei Nichterreichung der Bewährung wieder in seinem alten Status weiter machen darf.
Dafür ist der Auswahlprozess für 24er aber so kompetitiv, dass man sich kein Risiko auf einen solchen DP einkauft.

Unknown

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Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
« Antwort #14 am: 27.07.2025 09:12 »
Ich verstehe es immer noch nicht, wieso man durchbefördert werden soll. Der Aufstieg und die spätere Ernennung zum Rat, ist doch bereits ein 6er im Lotto langfristig gesehen. Man wird viel eher zum Rat ernannt, anstatt sich durch die Ämter befördern zu lassen. Je nach Land braucht man ca. 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung, wieso sollte man als A10er beispielsweise noch die anderen zwei oder drei Ämter mitnehmen? Nach ca. 3 Jahren erfolgt die Ernennung zum Rat. Über finanzielle Verluste brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, die sind nicht wirklich existent.