Autor Thema: Urlaubsabgeltung  (Read 679 times)

Navox

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Urlaubsabgeltung
« am: 19.08.2025 10:09 »
Hallo,
ich war 2 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, meine Urlaubsanträge wurden teilweise abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, dass mein Vertrag ausläuft und ich den Urlaub gerne nehmen würde, jetzt ist mein Arbeitsverhältnis beendet und ich habe Resturlaubstage.
Ich habe die Auszahlung beantragt aber keinerlei Antwort erhalten.
Kann mir bitte jemand sagen wie ich jetzt vorgehen muss?
Danke!

Rowhin

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #1 am: 19.08.2025 10:21 »
Wie hast du die Auszahlung beantragt? An wen ging welche Mitteilung?

Ich nehme an, du hast die Ausschlussfrist nach §37 gewahrt, und den Antrag innerhalb von sechs Monaten eingereicht.

Glücklisch

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #2 am: 20.08.2025 07:50 »
nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.

Rowhin

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #3 am: 20.08.2025 07:56 »
nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.

Hm, da scheinst du recht zu haben. Hatte ich zu schnell geschossen, mea culpa. Auch wenn ich schwören könnte, dass genau das bei uns mal ein Problem war...Oder eventuell auch aus Unwissen zu einem gemacht wurde  🤔

Navox

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #4 am: 20.08.2025 08:25 »
Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.

Rowhin

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #5 am: 20.08.2025 08:53 »
Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.

Wunderbar. Hast du von einem der beiden Empfänger eine Eingangsbestätigung bekommen?

Wann ist das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen? Nach § 24 TV-L hat dein AG danach zwei Monate Zeit, dich hier auszuzahlen, da die Urlaubsabgeltung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.

Zitat
Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.

Navox

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #6 am: 20.08.2025 12:40 »
Ich habe heute eine Mail bekommen dass sie es "dann irgendwann im September" auszahlen, Ende des Arbeitsverhältnisses war der 31.07.25

Aber keine Info in welcher Höhe etc.

McOldie

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #7 am: 20.08.2025 17:17 »
nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.

Hm, da scheinst du recht zu haben. Hatte ich zu schnell geschossen, mea culpa. Auch wenn ich schwören könnte, dass genau das bei uns mal ein Problem war...Oder eventuell auch aus Unwissen zu einem gemacht wurde  🤔

Die Ausschlussfrist erfasst auch gesetzlich begründete Ansprüche, die die Parteien des Arbeitsvertrags wechselseitig haben können.
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt als reiner Geldanspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen (zuletzt BAG vom 31.1.2023 – 9 AZR 244/20 – Pressemitteilung; vom 7.7.2020 – 9 AZR 323/19 – NZA 2020, 692.
Die tarifliche Ausschlussfrist beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, denn mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wird der Urlaubsabgeltungsanspruch fällig. Sie endet sechs Monate später.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #8 am: 20.08.2025 18:41 »
Der Komplette oder nur die 10 Tage tariflicher Urlaub?

Umlauf

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #9 am: 20.08.2025 21:34 »
Der Komplette oder nur die 10 Tage tariflicher Urlaub?

Ich würde sagen, die Frist bezieht sich auf alles.

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/wirksamkeit-einer-formularmaessig-vereinbarten-ausschlussfrist/