Autor Thema: TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung  (Read 5913 times)

Aleksandra

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #30 am: 01.09.2025 09:40 »
Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Was ich auf jeden Fall negativ daran sehe ist, dass die Zuschläge für die drei Stunden Mehrarbeit geringer ausfallen also ohnehin schon tariflich für Überstunden vorgesehen.
Das halte ich für eine echte Frechheit. Dass die Zuschläge dann auch noch ab 9b drastisch reduziert werden, setzt dem ganzen dann noch die Krone auf (ist aber leider auch vorher schon tariflich so geregelt gewesen).

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #31 am: 01.09.2025 12:01 »
Nur mal so zur Begrifflichkeit.
Es sind keine 3 Stunden Mehrarbeit, sondern du verlängerst deine Wochenarbeitszeit und bekommst dafür mehr Entgelt. Und sogar für diese Stunden mehr Stundenlohn, was andere als eine nette Geste ansehen.

Mehrarbeit hat doch kaum eine in der Verwaltung i. öD, die machen halt nur freiwillig Gleitzeitstundenansammlung.

Wenn ich jedoch als AN zu Mehrarbeit vom AG verdonnert werde, die dann auch tatsächlich als Überstunden ausgezahlt werden, dann hat man ja keinen Grund die Arbeitszeit zu verlängern, ausser, wenn man Planbarkeit haben möchte.

MeTe

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #32 am: 01.09.2025 14:34 »
Zitat
Mehrarbeit hat doch kaum eine in der Verwaltung i. öD, die machen halt nur freiwillig Gleitzeitstundenansammlung.

Bin da immer wieder erstaunt über solche Aussagen. Ist das wirklich so? Ich hab schon mal in einem Monat allein über 100h angeordnete Mehrarbeit abgeleistet, zusätzlich zu den regulären Vollzeit-39h und evtl. anfallenden Gleitzeitstunden. (Und ja das geht, gibt genug Ausnahmefälle die man ggf. ziehen kann um die 48h pro Woche auszuhebeln, siehe insb. §15 ArbZG)

Und dann lese ich wieder hier dass es angeblich Meharbeit kaum geben würde. Mir scheint manchmal es gibt nicht "den" öD sondern viele öffentliche Dienste.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #33 am: 01.09.2025 16:46 »
Zitat
Mehrarbeit hat doch kaum eine in der Verwaltung i. öD, die machen halt nur freiwillig Gleitzeitstundenansammlung.

Bin da immer wieder erstaunt über solche Aussagen. Ist das wirklich so? Ich hab schon mal in einem Monat allein über 100h angeordnete Mehrarbeit abgeleistet, zusätzlich zu den regulären Vollzeit-39h und evtl. anfallenden Gleitzeitstunden. (Und ja das geht, gibt genug Ausnahmefälle die man ggf. ziehen kann um die 48h pro Woche auszuhebeln, siehe insb. §15 ArbZG)

Und dann lese ich wieder hier dass es angeblich Meharbeit kaum geben würde. Mir scheint manchmal es gibt nicht "den" öD sondern viele öffentliche Dienste.
Natürlich gibt es angeordnete Mehrarbeit.
Aber eher selten, bzw die meisten Reden von Mehrarbeit, meinen aber Gleitzeit, die sie unangeordnet vor sich hinschieben.
In meinem Bundesland ist der PR bei angeordneter Mehrarbeit in der Mitbestimmung, weswegen es ungern gemacht wird, da es echte Gründe ausserhalb von Minderbesetzung geben muss und es damit auch gut landesweit dokumentiert ist.
Von daher kann ich nur aus meinem Land und Ressorts berichten.

Kryne

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #34 am: 04.09.2025 11:46 »
Ich sehe nicht, dass diese Regelung jemals bei uns Anwendung finden wird.

Gibt hier im Haus schon die Verfügung an die Vorgesetzten, dass "Überstunden" nur angeordnet werden dürfen, wenn diese innerhalb der nächsten Woche direkt wieder abgebaut werden, damit keine Ansprüche auf Zuschläge entstehen.

Man setzt drauf, dass Mitarbeiter gewisse Spitzen selbstständig über ihre Gleitzeit (kostenlos) mit auffangen und wo das nicht (mehr) gemacht wird, wird in Kauf genommen, dass dann halt Arbeit einfach mal liegen bleibt.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #35 am: 04.09.2025 12:08 »
Und das ist ja auch sinnvoll, wie das bei euch gehandhabt wird.
Der AG entscheidet ob er Bedarf hat für mehr Arbeitszeit und gibt dem AN die Freiheit seine Arbeitszeit frei nach seinen Bedürfnissen zu gestallten.
Kurzfristige Spitzen die notwendigerweise abgefangen werden müssen, werden angeordnet, wenn der AN es nicht freiwillig macht. Dauerhafte AN Mangel wird durch priorisieren, als nicht existent umdeklariert.
Bleibt halt der Bauantrag etc. liegen, ist egal.
Oder der Förderantrag, auch egal, dass dann die Mio von der EU nicht kommt.
Alles nur eine Frage der Prio des AGs.