Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in Heute um 13:29Finde ich jetzt schade, dass man wegen so ner Nebensächlichkeit einen Streit vom Zaun bricht und persönlich wird.
Lenkt uns ja doch bissle vom Großen und Ganzen ab.
Interessant ist in dem Zusammenhang und für die Zukunft ob die Erhöhung nun zu jedem Jahresbeginn automatisch erfolgen muss.

Das ist meiner Ansicht nach völlig arbiträr. Leute die abnehmen wollen können auch zum 23.6 loslegen und müssen das nicht zum 1.1. tun. Zumal genau diese nach 15 Tagen das Handtuch schmeißen weil sie nicht intrinsch motiviert sind sondern extrinsische validierung benötigen. Ganz ähnlich wie ein bestimmter mitforist hier.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: NWB in Heute um 13:37Dafür bist du allerdings immer schnell dabei, die Beiträge zu diskreditieren.
Schon eine gewisse Obsession.
Viel Spaß noch beim schubbern.
Ja diskreditierung fängt da an wo Akzeptanz der Kritik seitens des kritisierten aufhört und das ist bei unserem Kandidaten ja quasi Instant. Hut ab vor Believer und Durgi aber das Level an Geduld mit ,,schwierigen" bringe ich nicht auf. Wie gesagt. Ignoliste steht auch dir offen

NWB


Böswilliger Dienstherr


rs

Zitat von: LehrerBW in Heute um 13:29Finde ich jetzt schade, dass man wegen so ner Nebensächlichkeit einen Streit vom Zaun bricht und persönlich wird.
Lenkt uns ja doch bissle vom Großen und Ganzen ab.
Interessant ist in dem Zusammenhang und für die Zukunft ob die Erhöhung nun zu jedem Jahresbeginn automatisch erfolgen muss.

Endlich mal wieder ein vernünftiger Beitrag hier. Danke.
Diesen Punkt sollte man schon mal in eine Liste der zukünftig relevanten Fragen aufnehmen.
Durch das neue Berechnungsmodell wäre durchaus eine jährliche Anpassung notwendig.

Bundi

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:56Lol. Nichts gelernt.
Absolut nichts.

Kann man nicht einfach mal die F.... halten ?

Ich habe diese Diskussion nun eine ganze Weile verfolgt. Es ist sicher statthaft ,anderer Meinung zu sein und dies im offenen Diskurs zu erörtern. Aber ich habe in nahezu jedem Beitrag Ihrerseits eine völlig unnötige zum Teil sogar beleidigende Bemerkung oder Spitze gefunden. Das ist dem Austausch, dem Forum und allen Foristen nicht dienlich.
Der Nick ist seitdem für mich Boesartiger DH.
Ich unterstelle mal, Sie haben Interesse an der Thematik, aber ganz offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, ihren Standpunkt so kontraer dieser sein mag, ohne persönlich werdende Beiträge beizutragen. Sie sollten sich diesbezüglich dringend selbst hinterfragen, ob dieser Stil bzw. nicht vorhandener Stil zielführend ist. Der Forscher Durgi hat diesbezüglich in passender Wortwahl ja auch einiges beigetragen. Selbst konträre Standpunkte bringt dieser ins Forum ohne persönliche Anmerkungen bzw. Spitzworte, die abwertend oder diffamierend sind.
Lange Rede, kurzer Sinn: Man muss mit Swen und anderen nicht einer Meinung sein so wäre das Forum als solches auch sinnlos, da diesem der Diskurs innewohnen sollte, aber Kritik und andere Betrachtungen sollten immer ohne diese Spitzen und Beleidigungen einhergehen.

LehrerBW

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 13:38Das ist meiner Ansicht nach völlig arbiträr. Leute die abnehmen wollen können auch zum 23.6 loslegen und müssen das nicht zum 1.1. tun. Zumal genau diese nach 15 Tagen das Handtuch schmeißen weil sie nicht intrinsch motiviert sind sondern extrinsische validierung benötigen. Ganz ähnlich wie ein bestimmter mitforist hier.

Sagt das Urteil nichts darüber aus wann denn die jährliche Erhöhung vonstatten gehen muss?

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 13:29Lieber Durgi,
auch das, was Du aktuell schreibst, kann ich gut nachvollziehen. Es verbleibt dann aber ein Problem, das gelöst werden muss.

Wenn es so ist, dass die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelt Methodik wiederkehrend unterjährige Besoldungsanpassungen über Jahre hinweg wie regelmäßig fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt betrachtet, darf diese Methodik nicht verwendet werden. Wenn ich es richtig sehe, sind wir uns darin einig.

Entsprechend muss eine andere Methodik entwickelt werden, die die unterjährige Anpassung sachgerecht "spitz" bemisst. Hast Du eine Idee für eine solche Methodik?

Beste Grüße

Lieber Swen,

ich sehe weiterhin keinen Bedarf, an dieser Stelle eine eigene alternative Rechenmethodik zu entwickeln. Aus juristisch-normativer Sicht eines Grundsaetzers stellt sich zunaechst nicht das Wie des Rechnens, sondern das Was-folgt-daraus.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine zeitpunktgenaue Spitzenausrechnung, um sachgerechte Jahreswerte zu ermitteln. Es verlangt jedoch nicht, dass ein zeitlicher Minderzufluss zwingend als dauerhaft fortwirkender Bewertungsmassstab behandelt wird. Die Spitzenausrechnung ist ein Bereinigungsinstrument, keine Sanktionsnorm.

Erst wenn diese Grenze geklaert ist, laesst sich sinnvoll darueber sprechen, welche Methodik innerhalb dieses Rahmens in Betracht kommt. Vorher wuerde man rechnen, ohne zu wissen, wozu.

Volksdeutsch: Ich suche hier keinen besseren Taschenrechner, sondern eine saubere juristische Leitplanke :)

Beste Gruesse
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

untersterDienst

Das war hier mal wirklich gut, die ganze Thematik wurde hier wirklich gut dargestellt. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln, aber was manchmal hier abgeht ist einfach unseres Standes unwürdig.
Verhaltet euch doch bitte wie erwachsene Menschen die, in der Sache gerne mal unterschiedlicher Meinung sein können, aber bitte doch nicht teilweise unter dem Niveau, das man allgemein von einem Amtsträger erwarten dürfte. Danke

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Bundi in Heute um 14:13Kann man nicht einfach mal die F.... halten ?

Ich habe diese Diskussion nun eine ganze Weile verfolgt. Es ist sicher statthaft ,anderer Meinung zu sein und dies im offenen Diskurs zu erörtern. Aber ich habe in nahezu jedem Beitrag Ihrerseits eine völlig unnötige zum Teil sogar beleidigende Bemerkung oder Spitze gefunden. Das ist dem Austausch, dem Forum und allen Foristen nicht dienlich.
Der Nick ist seitdem für mich Boesartiger DH.
Ich unterstelle mal, Sie haben Interesse an der Thematik, aber ganz offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, ihren Standpunkt so kontraer dieser sein mag, ohne persönlich werdende Beiträge beizutragen. Sie sollten sich diesbezüglich dringend selbst hinterfragen, ob dieser Stil bzw. nicht vorhandener Stil zielführend ist. Der Forscher Durgi hat diesbezüglich in passender Wortwahl ja auch einiges beigetragen. Selbst konträre Standpunkte bringt dieser ins Forum ohne persönliche Anmerkungen bzw. Spitzworte, die abwertend oder diffamierend sind.
Lange Rede, kurzer Sinn: Man muss mit Swen und anderen nicht einer Meinung sein so wäre das Forum als solches auch sinnlos, da diesem der Diskurs innewohnen sollte, aber Kritik und andere Betrachtungen sollten immer ohne diese Spitzen und Beleidigungen einhergehen.

Ich werfe die Spitzen ja nur raus weil Swen nicht in der Lage ist ,,einfach mal die Fresse zu Halten" wie du es mir nun anrätst. Willkommen auf der igno

NWB


Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in Heute um 14:16Sagt das Urteil nichts darüber aus wann denn die jährliche Erhöhung vonstatten gehen muss?

Bin jetzt überfragt. Das aktuelle vom BVerfG so wie ich es gelesen und verstanden habe gibt das nicht vor. Gerne lasse ich mich da von Durgi oder GeBeamter oder AltStrG korrigieren. Keinesfalls von Swen.

Umzug 1

Zitat von: untersterDienst in Heute um 14:21Das war hier mal wirklich gut, die ganze Thematik wurde hier wirklich gut dargestellt. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln, aber was manchmal hier abgeht ist einfach unseres Standes unwürdig.
Verhaltet euch doch bitte wie erwachsene Menschen die, in der Sache gerne mal unterschiedlicher Meinung sein können, aber bitte doch nicht teilweise unter dem Niveau, das man allgemein von einem Amtsträger erwarten dürfte. Danke
Appelle bleiben bei einem Mitforisten ohne Wirkung.

maxg

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 14:29Bin jetzt überfragt. Das aktuelle vom BVerfG so wie ich es gelesen und verstanden habe gibt das nicht vor. Gerne lasse ich mich da von Durgi oder GeBeamter oder AltStrG korrigieren. Keinesfalls von Swen.

Ich stimme dem Dienstherrn zu (der letzte Satz war allerdings mehr als überflüssig). Im gesamten Text des BVerfG-Beschlusses kommt m.W. das Wort "unterjährig" nur ein Mal vor, so dass ich auch daraus schließe, dass der Senat diesen Aspekt bei weitem nicht so hoch angesetzt hat, wie die Diskussionen hier es vermuten ließen.

Ich möchte daraus auch noch einmal eine (gefühlt "doofe") Frage stellen:
Warum ist diese Diskussion eigentlich notwendig gewesen (so erhellend ich sie inhaltlich fand)? Das BVerfG hat doch in seinem Beschluss in Rnrn. 122-124 sehr konkret einen "Besoldungsindex" aufgestellt, der in meiner schlichten Denklogik einfach nur fortzurechnen wäre ...

Julianx1

Hi,

könnt ihr mir diese Auslegung nochmal erklären? Ich kapier es nicht. Warum muss bei zugrundelegung der neuen Berechnung der 01.01. eines jeden Jahres zu Grunde gelegt werden?

Dann habe ich auf den vorigen Seiten gelesen, dass es nur bis A11 zu einer Unteralimentation kommen kann. Aber ich vermisse den Faktor von Beamten mit vielen Kindern. Sprich in meinem Fall 7. Ist die Alimentation von kinderreichen Beamten durch die jüngste Rechtsprechung ausgehbelt?

Dankeschön, aber ich bin mittlerweile total verwirrt