Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 10:49Reicht nicht allein der Median, um unsere Besoldung zu senken? Der Wohlstand in Deutschland geht zurück und die Löhne sinken. Dann kann der Besoldungsgesetzgeber unsere Besoldung auch sinken lassen. Ich vermute, dass Verfassungsgericht ist in der Dogmatik nicht grundlos von 15 Prozent über Grundsicherung auf Median gewechselt. Man weiß, was uns in Deutschland wirtschaftlich bevorsteht.

Nein, der Median ist nur der Prüfmaßstab, ob die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Ob sie zu hoch bemessen ist, hat der Gesetzgeber ja selbst in der Hand und könnte sie senken. Dann gilt aber das was Battis in deinem Artikel nicht klar herausgearbeitet hat: nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf ein "Sonderopfer" der Beamten, vulgo Besoldungskürzung nur vorgenommen werden, wenn ein schlüssiges Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorliegt. Einfacher gesagt: solange wir Steuerbefreiungen und Subventionen gewähren, wird es auch keine Kürzung der Besoldung geben können.
Und dass wir in absehbarer Zeit Dienstwagenprivileg, Zuschüsse für Finanzprodukte, Übernahme der Netzentgelte, Anhebung der Steuer auf Gastronomie und Flugreisen, Rückführung der Energiesteuer auf das vorherige Niveau, Einfrieren von Diäten, Stopp von Entwicklungshilfe, Stopp von Rüstungsausgaben (insbesondere für andere Länder) etc vornehmen, sehe ich nicht kommen.

Anmerkung: meine Liste ist bloß eine Liste und keine persönliche Idee von möglichen Ausgabenkürzungen. Ich möchte keine Diskussion über den Sinn der Militärhilfe für die Ukraine anzetteln, weil ich voll und ganz dahinter stehe.

lotsch

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 10:49Reicht nicht allein der Median, um unsere Besoldung zu senken? Der Wohlstand in Deutschland geht zurück und die Löhne sinken. Dann kann der Besoldungsgesetzgeber unsere Besoldung auch sinken lassen. Ich vermute, dass Verfassungsgericht ist in der Dogmatik nicht grundlos von 15 Prozent über Grundsicherung auf Median gewechselt. Man weiß, was uns in Deutschland wirtschaftlich bevorsteht.

Deine Überlegung könnte richtig sein. Die Butter- oder Kanonendiskussion gibt es in der Fianzwissenschaft schon seit langen. Neuere Forschungen zeigen, dass nie übermäßig bei den Sozialausgaben gekürzt wurde, um aufzurüsten, meistens wurden neue Schulden aufgenommen. Ist ja auch logisch, was will man im Sozialbereich noch viel kürzen? Keine Regierung will marodierende Horden im öffentlichen Bereich. Die ganz Reichen bringen ihr Geld immer in Sicherheit, da kann man auch nicht viel holen. Also muss man es beim Mittelstand holen.
Ich denke das BVerfG hatte mehrere Gründe, um seine diesbezügliche Dogmatik zu ändern. Der angegebene Grund der Vereinfachung dürfte nicht der einzigste gewesen sein.

BalBund

Zitat von: DrStrange in Gestern um 08:46Ich wiederhole mich: in welcher Welt ist es erlaubt, den nicht betroffenen Partner eines Beamten dazu zu zwingen Daten zu seinen Einkünften einem Dritten, mit dem er nichts zu tun hat preiszugeben, damit der Beamte seine ihm verfassungsrechltich zustehende amtsangemessene Alimentation erhält?

Meint das BVerfG nicht, der Beamte darf nicht von Dritten abhängig sein?


§ 60 SGB I 

'Das, was den werten Herrn Doktor hier so triggert passiert TÄGLICH millionenfach in Deutschland, scheint bei ihm aber bisher kein befremden auszulösen. 

Aber Leistungsempfänger, Menschen die aus der gesetzlichen Kasse Leistungen möchten oder eine Zuzahlungsbefreiung oder ähnliches scheinen hier anders klassifiziert zu werden.

Gefährliches Gedankenspiel imho.

Verwaltungsgedöns

Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?

Wenn die Deutschenin 10 Jahren und im Median nur noch die Hälfte verdienen, was dann?

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:07Auch da verstehe ich den Senat anders.
Das BVerfG hat im letzten Herbst die "absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung" (neu) definiert. [Darüber hinaus hat es in den Randnummern 105 bis 110 entschieden, dass eine Unterschreitung der Mindestbesoldung unter bestimmten Bedingungen "ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt" sein kann, aber das blende ich hier aus.]

Entsprechend orientieren sich die Besoldungsgesetzgeber seitdem an dieser (neuen) Untergrenze. Das kann man moralisch verwerflich finden, worauf einem vermutlich mit "fiskalischen Rahmenbedingungen" als Rechtfertigung geantwortet würde.

Wie also können bzw. dürfen die Gesetzgeber das Gebot der Mindestbesoldung konkret erfüllen? Die entscheidene Frage dürfte sein, ob hierzu eine Abkehr von der Alleinverdienerfamilie im Allgemeinen bzw. die Anrechnung eines Partnereinkommens im Besonderen verfassungsrechtlich "erlaubt" sind. GoodBye und AltStrG verneinen dies ausdrücklich, Herr Hagemeyer-Witzleb erscheint mir ein wenig ergebnisoffener (ausweislich seines Aufsatzes).

Insofern: Es bleibt spannend..  :)

InternetistNeuland

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:54Also was ich meine ist, dass wir damals nach unten abgesichert waren. Der ärmsten Beamte nicht weniger als 15 Prozent über Grundsicherung.

Nun gilt aber doch lediglich noch 80 Prozent des Median als Mindesbesoldung, oder nicht?

Wenn die Deutschenin 10 Jahren und im Median nur noch die Hälfte verdienen, was dann?

Du beschreibst hier eine Deflation die es weltweit in diesem Ausmaß noch nie gegeben hat.