Hallo zusammen,
ich bin seit 01.01.2023. in Stufe 2 (nach TV-V) eingestellt. In der Zwischenzeit habe ich einen Nachwuchs bekommen und Elternzeit für ca. 1 Jahr 7 Monate genommen (ich weiß, dass Elternzeit zur Stufenlaufzeit nicht zu rechnen ist). Da ich gesundheitliche Probleme bei meiner Schwangerschaft hatte, habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, zählt dies zur Stufenlaufzeit?
01.01.2023 - Eintrittsdatum Stufe 2
09.10.2023 - 16.11.2023 - Krankgeschrieben (OP während Schwangerschaft)
ab 17.11.2023 - Beschäftigungsverbot
20.03.2024 - ET (vor und danach hatte ich Mutterschutz)
15.10.2025 - arbeite wieder in Vollzeit
laut mein AG ist mein Stufensprung erst ab 01.10.2026... ist das falsch, oder?