Moin,
wenn du mit Ablauf des 30.09.2026 deine Stufenlaufzeit in der EG 9a/4 erfüllt hast, dann landest du in EG 9a/5. Werden dir mit Wirkung zum 01.10.2026 neue Aufgaben übertragen, die zu einer Eingruppierung in die EG 9b führen, führt die Höhergruppierung in die EG 9b/4. Da der Höhergruppierungsgewinn (0€) kleiner ist als der Garantiebetrag (180€) und dieser wiederum kleiner als der Gewinn bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung (375€), wird anstatt des Entgelts der neuen Gruppe und Stufe das der alten zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt.
So jedenfalls die derzeit gültigen Regeln. Da ja nun eine neue Tarifverhandlungs-Runde ansteht, könnte sich daran auch noch was ändern. Z.B. könnten sich AG- und AN-Vertreter_innen auf eine stufengleiche Höhergruppierung wie im TVöD einigen... (Jedoch fehlt mir dazu die Phantasie, dies als realistisches Szenario zu betrachten.)