Autor Thema: Leistungsprinzip im neuen Besoldungsgesetz  (Read 907 times)

SchmidtSchnauze

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Leistungsprinzip im neuen Besoldungsgesetz
« am: 11.11.2025 20:43 »
Werte Gemeinde,
mich interessiert folgende Frage:
Ist es mit dem Leistungsprinzip vereinbar, dass Beamt*innen mit Kindern (ab 2) eine höhere Bruttobesoldung erhalten als der Vorgesetzte, der eine Besoldungsgruppe höher besoldet wird. Was ist die Meinung der geschätzten Foristen? Diese interessiert mich, damit ich nicht umsonst zum Anwalt renne. Von den bayerischen Beamtenverbänden erwarte ich mir hier keine Unterstützung.
Ich bin gespannt!
Danke!
Beste Grüße
SchmidtSchnauze

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Antw:Leistungsprinzip im neuen Besoldungsgesetz
« Antwort #1 am: 12.11.2025 07:12 »
Werte Gemeinde,
mich interessiert folgende Frage:
Ist es mit dem Leistungsprinzip vereinbar, dass Beamt*innen mit Kindern (ab 2) eine höhere Bruttobesoldung erhalten als der Vorgesetzte, der eine Besoldungsgruppe höher besoldet wird. Was ist die Meinung der geschätzten Foristen? Diese interessiert mich, damit ich nicht umsonst zum Anwalt renne. Von den bayerischen Beamtenverbänden erwarte ich mir hier keine Unterstützung.
Ich bin gespannt!
Danke!
Beste Grüße
SchmidtSchnauze
Das ist und war doch schon immer so, dass man mit genügend Kinder mehr verdient als die höheren Besoldungsgruppen ohne Kinder.
Also warum sollte da was nicht mit dem GG übereinstimmen.
Insbesondere, da es doch vom BVerG gefordert wird, dass man ab Kind 3 die gesamten "Grundkosten" für diese Kinder vom DH alimentiert bekommen muss, damit man da nicht seine Grundbesoldung anknabbern muss.