"Asthma" führt nicht zwangsläufig zur Öffnungsaktion, natürlich ist die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise höher. Diese Wahrscheinlichkeit ist aber auch oft davon abhängig wie die Ursache, Schweregrad, Behandlungsstatus und der generelle Verlauf ist bzw. wie Ärzte es attestieren. Jeder Anbieter bewertet die ein und gleichen Diagnosen ganz unterschiedlich, so dass es durchaus eine Normalannahme mit Risikozuschlag für das erhöhte Risiko von "Atemwegproblemen" geben könnte.
Wer meint gleich auf die Öffnungsaktion zu rennen, ohne es zumindest mittels anonymer Risikovorabfragen zu versuchen oder versuchen zu lassen, wie Versicherer diesen Einzelfall bewerten würde hat es jetzt natürlich nicht per se versaut aber zumindest für sich die Wahrscheinlichkeit eliminiert, dass es woanders vielleicht günstiger / besser sein könnte (oder auch nicht). Da kann man nichts verlieren dabei, außer natürlich die Zeit die man dafür reinsteckt, aber die führt ja so oder so zu einer wertvollen Erkenntnis. Wichtig ist es nur, dass es tatsächlich anonyme Risikovorabfragen sind.
@EiTee
Die Öffnungsaktion führt *nicht* zu einer "Basisabsicherung".
Wie man es leider zu oft fälschlicherweise annimmt.
Wer diesen Weg in Anspruch nimmt, wird in den regulären Grundtarif für Beamte bei dem jeweiligen Krankenversicherer aufgenommen - wo auch alle anderen Beamten sind. Eben mit einer Deckelung des Risikozuschlags von bis auf zu 30%. Es gibt hier keinen "seperaten Öffungsaktions-Tarif".
Ausgenommen von der Aufnahmepflicht sind hierbei teilweise die Wahlleistungen, diese werden nur verpflichtend wenn die jeweilige Beihilfevorschrift es auch entsprechend anbietet. Gänzlich ausgenommen von der Öffnungsaktion sind die Beihilfeergänzungstarife bzw. gegebenenfalls gibt es vielleicht doch den vollen oder aber abgespeckten dazu - aber eben ohne Verpflichtung, je nach Gusto des Versicherers.
Daher ist es auch so wichtig zu wissen, dass man auch eben die Grund- und ggf. Wahltarife der jeweiligen Krankenversicherer vergleicht, die an der Öffnungsaktion teilnehmen.
Der beste Weg ist daher hier die anonyme Risikovorabfrage, denn selbst wenn die Normalanahme doch entgegen der Versuche nicht möglich ist, kann es aber zumindest Aufschluss geben bis zu welcher Höhe die Krankenversicherer den Risikozuschlag auch in der Öffnungsaktion ansetzten und ob nicht doch ggf. ein voller oder abgespeckter Beihilfeergänzungstarif drin sein kann. Denn nur die erste Krankenversicherung die die Öffnungsaktion nach einem Normal-Antrag anbietet ist dann auch zur Aufnahme über diese verpflichtet.