Wir haben bei uns den TVÖD-F , aber es wird uns seit dem TVÖD 2025 ab Datum 07.2025 nicht die Erhöhung der Zulagen für die entsprechenden Sonderformen der Arbeit Wechselschicht und Schicht ausbezahlt.
Auf nachfrage wurde mitgeteilt das aufgrund von Besitzständen aus dem BAT TV-Ü vor 2005 unsere Zulagen für diese Sonderformen der Arbeit ebendeshalb nicht erhöht werden weil der Besitzstand ja gelten würde und es angeblich keine Tariflichen Regelungen gäbe.
Bedeutet der Begriff "Besitzstand" also Stillstand bei der Lohnentwicklung ?
Ich bekomme aktuell für den gleichen Wechselschichtdienst 56,77€ weniger pro Monat als meine Kollegen die nach 2005 direkt im TVÖD angefangen haben.
Ist das so rechtens ?!
Vielleicht kann jemand helfen. ?