Kündigung zum 31.03.2026 / Jahressonderzahlung

Begonnen von mimi03, 13.02.2026 08:49

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Muss ich die Sonderzahlung bei Kündigung zum 31.03. zurückzahlen?

Muss ich die Sonderzahlung bei Kündigung zum 31.03. zurückzahlen?
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Umfrage geschlossen: 15.02.2026 08:49

mimi03

Muss ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen, wenn ich bis zum 31.03. kündige (TV-L) und in welcher Form passiert das, wenn eine Rückzahlung gefordert wird?

Rowhin

Die JSZ aus dem letzten Jahr musst du nicht zurückzahlen, da du Anspruch hast.

Die JSZ aus diesem Jahr kannst du nicht zurückzahlen, da du nicht zum 1.12. in einem Arbeitsverhältnis des TV-L stehst, und sie daher gar nicht erst erhältst, auch nicht anteilig.

Siehe §20 Abs. 1 TV-L:

Zitat(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

mimi03

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

ImöDBeschäftigt

Meintest du denn die von 2025 oder 2026? Neulich kam, meine ich, eine ähnliche Frage schonmal und ich wundere mich, woher die Annahme kommt, man müsse da irgendwas zurückzahlen? Ist es außerhalb des öD üblich, dass man eine solche Zahlung zurück zahlen muss,wenn man bis Zeitpunkt x danach kündigt oder wie kommt sowas? Ist nicht als Angriff gemeint, sondern rein interessehalber.

ich1974

ZU BAT Zeiten gab es da wohl eine Klausel im Tarifvertrag in dem bei Eigenkündigung bis 31.03. des Folgejahres das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist. BAT galt in dieser Form bis 2005 seitdem TVöD.