[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Verfassungsmäßige

Zitat von: FFritze in Gestern um 08:35Nun ist es (vorerst) vollbracht. Die Nachzahlung sieht zwar auf den ersten Blick ganz ordentlich aus (A13,St.9, 1 Kind - getrennt lebend -ca. Verdopplung des Solds).
Wir sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass es sich um den Betrag handelt, der uns allen jahrelang vorenthalten wurde. Und nein, ich hatte nicht geklagt. (Also nur 2025+2026)
Trotzdem frage ich mich, wie sich das wohl fürs gesamte Land weiterentwickeln wird. Ist doch schon krass, dass in der Wirtschaft vielfach ,,Hungerlöhne" gezahlt werden. Irgendwas läuft da gewaltig schief...

Du bist a13 Erfahrung 9, wieviele haben das nicht und sind im mD mit Hungerlöhnen

sigmazero

Zitat von: HansGeorg in 19.10.2026 15:11Da geht es um die Jahre bis 2022. Es gab bisher keinerlei offizielle Zusage, dass ein Urteil bezüglich des Familienergänzungszuschlag auch dann danach und für alle umgesetzt wird. In dem neuen Besoldungsgesetz hat man sogar aktiv und explizit seitens des FM, gegen den Wunsch aller Gewerkschaften, darauf verzichtet eine solche Zusage mit aufzunehmen.

mir ging es doch um das Weihnachtsgeld? nicht um den Familienergänzungszuschlag

HansGeorg

Zitat von: sigmazero in Gestern um 11:37mir ging es doch um das Weihnachtsgeld? nicht um den Familienergänzungszuschlag

Auch für das Weihnachtsgeld gibt es ab 2022 keine Gleichbehandlungszusage mehr.

HansGeorg

Zitat von: HansGeorg in Gestern um 12:27Auch für das Weihnachtsgeld gibt es ab 2022 keine Gleichbehandlungszusage mehr.
Um das mal zu verdeutlichen. Das BVerfG sagt, dass die Weihnachtsgeldkürzung verfassungswidrig war, weil so die Mindestalimentation gerissen wurde. Somit bekommen zwar alle bis 2021 inkl. eine (wie auch immer berechnete) Mindestnachzahlung, aber alle anderen mit Rechtsbehelf ab 2022 sichern sich die Kontinuität. Dies ist deshalb wichtig, weil dann die Erhöhungen ab 2025 nicht mehr auf den allgemeinen Tabellen basieren, sondern für diese Personen auf individuellen Ansprüchen, die teils im Schnitt um die 1.000€ pro Monat (vereinfacht gerechnet inkl. Abzug des Verfassungswidrigen Familienergänzungszuschlags) über der allgemeinen Tabelle liegen. Und wer durchgehend ab 2022 bis heute einen offenen Rechtsbehelf hat sichert sich so sein Leben lang diesen Abstand. ABER: Dies wird natürlich nicht darauf hinauslaufen, dass diese Personen dann eine andere Tabelle bekommen, sondern man wird sich dann mit dem DH vor Gericht auf eine Summe X zur Kompensation einigen. Bei nur 330 Leuten ein gutes Geschäft für das Land.

Malkav

Zitat von: HansGeorg in Gestern um 12:41Dies ist deshalb wichtig, weil dann die Erhöhungen ab 2025 nicht mehr auf den allgemeinen Tabellen basieren, sondern für diese Personen auf individuellen Ansprüchen, die teils im Schnitt um die 1.000€ pro Monat (vereinfacht gerechnet inkl. Abzug des Verfassungswidrigen Familienergänzungszuschlags) über der allgemeinen Tabelle liegen.

Das sehe ich (selbst als Kläger 2022 und Widerspruchsführer 2023 ff.) anders. Es wird bestenfalls erstmal ein Reparaturgesetz 2007-2021 geben. Hier wird für jedes Jahr eine Nachzahlung bestimmt werden, welcher für jeden Beamten einen Geldbetrag X definiert, welcher die Amtsangemessenheit der Besoldung für jeden individuelle Jahr 2007-2021 nachträglich für alle herstellt. ( ::)  Ob das im ersten Anlauf klappt, oder ob Karlsruhe wieder nachhelfen muss?)

Das gleiche Prozedere wird dann irgendwann für ggf. erfolgreiche Kläger/Widerspruchsführer 2022-2024 wiederholt werden. Eine dauerhafte Paralleltabelle wird es deshalb aber nicht geben. Diese ist auch nicht notwendig, da sich nunmehr alle Parameter (außer das interne Abstandsgebot) auf das fixe Basisjahr 1996 beziehen. Wenn die Parameter in 2025 mit der gesetzlichen Besoldung alle eingehalten werden würden, könnte die Besoldung sogar niedriger sein als 2024 inkl. der Reparaturnachzahlung.