Erhöhung des OFZ durch andere Kinderzuordnung?

Begonnen von DerBeamteBayern, 08.04.2026 20:38

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DerBeamteBayern

Sowohl ich als auch meine Frau sind Beamte des Freistaats Bayern. Wir haben zwei gemeinsame Kinder und wohnen in Ortsklasse II.

Derzeit ist das Kindergeld für beide Kinder meiner Frau zugeordnet. Sie erhält den Orts- und Familienzuschlag der Stufe 2 (493,00 €), ich erhalte Stufe V (85,11 €).

Wir erwägen, den Kindergeldbezug bei der Familienkasse aufzuteilen, sodass jeder von uns für je ein Kind Kindergeld erhält.

Ist es korrekt, dass wir bei einer solchen Aufteilung jeweils den OFZ der Stufe 1 (337,46 €) erhalten würden – insgesamt also 674,92 € statt bisher 578,11 €? Das wäre ja eine gewaltige Steigerung! Warum macht das keiner? Habe ich einen Denkfehler?

Kurznutzer


alifrombali

Ich glaube, dass du hier grundlegende Dinge falsch verstehst / auslegst. Das Kindergeld hat gar nichts mit dem OFZ zu tun.

Der Familienzuschlag bleibt ebenfalls gleich. Du bist ja in der Stufe 2. du kanns halt die Stufe 2 aufteilen.

Tota

Er versteht das in meinen Augen schon richtig. Das sollte gehen.

Wurde mir am Telefon sogar schon mal gesagt.

to1tal

Zitat von: Kurznutzer in 09.04.2026 09:29Vielleicht hilft da eine Verwaltungsvorschrift:

Nr. 36.5.4.3 der BayVwVBes
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2032_F_15173-399

Das ist die korrekte Antwort. Es gibt sogar ein Beispiel in den verlinkten BayVwVBes.